Folge 2 – Der Bauturbo: Wohnungsbau zwischen Bundesgesetz und kommunaler Planungshoheit
Deutschland baut zu wenig – das ist Konsens. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem sogenannten „Bauturbo“ ein Instrument geschaffen, das Abweichungen vom Baugesetzbuch ermöglichen soll, um Wohnungsbau zu beschleunigen. Klingt nach großem Wurf. Ist er das?
Dominik Lück und Maximilian Dombert erklären, was der Bauturbo konkret regelt: Befreiungen von Bebauungsplänen, Ausnahmen vom Einfügungsgebot, neue Lärmschutzregeln – und warum das alles trotzdem nur zündet, wenn die Kommunen mitspielen. Denn das Herzstück bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinde: Ohne sie läuft nichts.
Für Kommunen, Baurechtsinteressierte und alle, die wissen wollen, warum ein Bundeskanzler in Deutschland niemanden zum Bauen zwingen kann.