Folge 3 – Bürgerbegehren: Wenn das Volk selbst entscheidet – und doch der Rat das letzte Wort hat

Shownotes

Die Brauerei Giesinger will auf das Oktoberfest – per Bürgerbegehren. Was wie eine Kuriosität klingt, ist der ideale Einstieg in ein ernstes kommunalrechtliches Thema: Wie funktioniert direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wirklich?

Maximilian Dombert und Dominik Lück erklären, welche Instrumente Bürgerinnen und Bürger haben – von der Einwohnerfragestunde bis zum verbindlichen Bürgerentscheid. Dabei zeigt sich: Hinter dem Bürgerbegehren steckt mehr Fallstricke als erwartet. Eine zulässige Frage formulieren, Tatsachen korrekt und vollständig begründen, Kosten schätzen – und dann entscheidet in vielen Bundesländern noch immer der Gemeinderat über die Zulässigkeit. Also genau jenes Gremium, dessen Beschluss das Begehren womöglich kippen soll. Ob das reformbedürftig ist und wie Kommunen konfliktarm mit Bürgerbegehren umgehen können – darüber sprechen die beiden offen und mit Blick auf konkrete Regelungen aus Brandenburg, Niedersachsen und NRW.

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00:00:02: Kein Zelle der Demokratie.

00:00:05: Kommunalrecht mit

00:00:07: Dombert und Lück.

00:00:13: Dominik, weißt du was ich heute Abend mache wenn ich nach Hause komme?

00:00:17: Keine Ahnung deinen Sohn ins Bett bringen?

00:00:19: Gut okay wenn der Sohn im Bett ist weißt Du was ich dann mache?

00:00:22: Warte diese Woche ist kein Champions League keine Ahnung.

00:00:25: Nein richtig hat nichts mit Fußball zu tun sondern Ich gehe an den Kühlschrank Und ich mache mir ein Bier

00:00:31: auf.

00:00:32: Oh das ist gut.

00:00:32: was trinkst Du?

00:00:33: Ich trinke zurzeit sehr gerne Helles, obwohl wir eigentlich ja hier in Norddeutschland sind.

00:00:38: Aber vielleicht liegt es auch daran, dass ich in Bayern studiert habe.

00:00:41: Ich mag sehr gerne die bayerischen Biere.

00:00:45: und weißt du was ist das bekannteste Fest bei dem es um Bier geht?

00:00:50: In Bayern!

00:00:51: Ich

00:00:52: vermute mal Du möchtest mit mir heute über das Oktoberfest sprechen und wir haben doch ein ganz anderes Thema für unsere Folge.

00:00:57: Genau, ich will mit Dir über das oktoberfest Zulassung zu Volksfesten und Jahrmärkten.

00:01:05: Das ist ein altes kommunalen verwaltungsrechtliches Thema, gibt nur begrenzt Platz auf so einer Festwiese.

00:01:12: Und da sind nun mal die großen bayerischen Bierzelte und da sind die großen Münchner Brauereien.

00:01:18: Ja genau aber

00:01:20: wir wollten doch heute eigentlich über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und Beteiligung von Bürgern sprechen.

00:01:26: Genau, das wollen wir auch!

00:01:27: Und den Einstieg dafür habe ich mal gegoogelt und da habe ich einfach eingegeben – Bürgerbegehen.

00:01:33: Ich hab dann oben bei der Suchmaschine auf News geklickt.

00:01:38: Eine Meldung zu irgendeinem Bürgerbegehren in ganz Deutschland kriegst du eigentlich jeden Tag in die Timeline gespielt.

00:01:44: Irgendwo wird in diesem Land immer ein Bürgerbegeern angestrengt und das was mich aber jetzt amüsiert hat ist, dass Bürgerbewehren der Brauerei Giesinger die wollen nämlich aufs Oktoberfest einen Stand beziehungsweise ein Platz für ihr großes Bierzelt.

00:02:03: Und das ist gar nicht so leicht und ich glaube, dass unabhängig jetzt vom Bürgerbegehren der Grund warum sie das wollen ist, dass sie neuerdings einem Brunnen haben und ihr Brauwasser aus einem Brunnenschöpfen, der auf Münchner Stadtgebiet liegt und damit sind Sie eine Münchener Brauerei was Voraussetzung ist um aufs Oktoberfest zu kommen.

00:02:23: Okay, das heißt wir haben jetzt das gemacht was wir angekündigt haben.

00:02:26: Wir wollen in unserem Podcast immer die Themen, die uns privat interessieren mit juristischen Themen aus der kommunalen Praxis.

00:02:32: Richtig

00:02:32: und bei mir ist es Bier heute Abend!

00:02:35: Und der Griff in den Kölschern gibt noch viele andere neben der Brauerei Giesinger, die auch gut schmecken aber ich fand es witzig dass die Brauerei-Giesinger jetzt ein Bürgerbegehren angestrengt hat mit dem sie erreichen will dass sie einen Zugang also ein Festzelt auf der Wiesen bekommt.

00:02:51: Schön, oder?

00:02:51: Ja

00:02:52: finde ich super.

00:02:52: Vor allem finde ich es gut wie du schon ganz so als wären wir ein öffentlich-rechtlicher Podcast schon darauf hinweist dass es auch noch andere gute Brauereien gibt.

00:02:59: aber das ist ja vielleicht...

00:03:01: Dieser Podcast wird nicht gesponsert von der Brauerei Giesinger und wenn's mal soweit sein sollte sage ich dir Bescheid!

00:03:06: Alles klar sehr gut.

00:03:07: also wir wollen über Bübgerbegehren reden.

00:03:09: Genau Es soll darum gehen Partizipative Demokratie, etwas sperriger Begriff.

00:03:16: Also wie sozusagen die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner an den Entscheidungen und Angelegenheiten innerhalb der Kommune kommunalrechtlich, kommunalpolitisch sichergestellt werden soll?

00:03:29: Wir wollen darüber reden, welche Instrumente es da gibt!

00:03:32: Wir wollen uns natürlich ganz konkret mit Bürger begehren und dann in der Folge Bürgerentscheid befassen unserem heutigen Podcast ein paar landesgesetzliche Regelungen ansehen, die man so nebeneinander legen.

00:03:47: Und das ist deswegen besonders lustig weil du in der letzten Folge Dominik zu mir gesagt hast beim Bautour wo da hätte ich jetzt aber ganz schön Paragrafenreiterei betrieben und heute hast du mir angekündigt dass du mal drei vergleichbare Regelung aus unterschiedlichen Ländern nebeneinanderlegen willst um mal zu gucken wie man auch rechtspolitisch sinnvoll mit so einem Bürgerbegehren umgehen.

00:04:09: Das machen wir auch gleich, aber vielleicht zunächst was der Ausgangspunkt dafür ist.

00:04:13: Wir stellen immer mehr fest und das können wir ja auch ganz konkret in unserer anwaltlichen Praxis feststellen dass es immer mehr so ist, dass Bürgerinnen-Bürger gerade auf der kommunalen Ebene mit den Entscheidungen ihrer Repräsentanten nicht einverstanden sind soll heißen Es bilden sich Bürgerinitiativen die auf unterschiedlichste Weise versuchen, Einfluss zu nehmen in Hinblick auf die kommunalen Ebene zutreffenden Entscheidungen.

00:04:40: Und da gibt es dann eben unterschiedliche Varianten wie das gemacht werden kann.

00:04:46: Auf kommunaler Ebene haben wir tatsächlich in den jeweiligen Kommunalgesetzten, denn ist jetzt allgemein Regelungen, die sozusagen die Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung der Gemeindeeinwohner vorsehen, auch wenn wir jetzt nicht sozusagen in üblichen Abläufen von Kommunalwahlen sind.

00:05:03: Das beginnt sozusagen ganz einfach mit den klassischen Einwohner oder Bürgerfrage-Stunden die wir in den Sitzungen der Gemeindevertretungen haben Regelmäßig vorgelagert der Sitzung, Zeitraum von zwanzig Minuten bis eine halbe Stunde wo die Einwohner der Kommune fragen stellen können.

00:05:21: Häufig ist das sehr allgemein gehalten.

00:05:23: Sitzungen an denen ich teilnehme kenne.

00:05:24: Da geht es sozusagen darum wann wurde denn das letzte Mal so sagen der Baumsschnitt durchgeführt bis hin zu Verkehrssicherungen.

00:05:30: Winterdienst war jetzt zuletzt ein spannendes Thema was dort in diesen Einwunnerfragestunden besprochen wird.

00:05:36: Dann gibt es die nächste Ebene ist die Einwonnerversammlung.

00:05:40: Das ist etwas Das regelmäßig sogar möglich ist, dass es die Einwohner initiieren.

00:05:44: Der Praxis erlebe ich als eher so das es die Bürgermeisterinnen und Bürgemeister für sich nutzen wenn es um ein großes Projekt geht oder etwas wo man erwartet davon ausgehen kann diskutiert werden kann, dass man praktisch diese Versammlung nutzt um so eine Art Vorabinformation zu geben bevor das in den Medien insbesondere in sozialen Medien diskutiert wird.

00:06:04: Und nächste Stufe wäre dann die Einwohnerbefragung,

00:06:09: d.h.,

00:06:09: dass man sich so eine art Meinungsbild holt von den Bürgern zu einem bestimmten Projekt und wir enden dann eben Bei dem Stichwort Bürgerbegehren beziehungsweise daraus folgendem den Bürgerentscheid.

00:06:20: Genau, wobei Dominik vielleicht an der Stelle zur Einordnung die Einwohner-Frage-Stunde, die einwohner Versammlung und sogar die Einwonnabefragung haben sozusagen ja keine... Rechtsverbindlichkeit dessen, was dort diskutiert worden ist.

00:06:39: Also das heißt bei der Einwohner-Frage-Stunde ist völlig klar die Bürgerinnen und Bürger können eine Frage stellen und dann kann in der Gemeinderatssitzung anwesende Verwaltung diese Frage beantworten.

00:06:49: Und dann bleibt es sozusagen beim Informationsaustausch und auch die Einwohnerversammlung ist jetzt primär noch nicht darauf angelegt dass daraus eine rechtsverbindliche Entscheidung resultiert.

00:07:02: Es gibt Instrumente, wo sozusagen ein Bürgerantrag heißt das in einigen Gemeindeordnungen gestellt werden kann also die verpflichtende Rechtsfolge des sich der Rat mit der Angelegenheit, die dieser Einwohner Antrag zum Gegenstand hat befasst.

00:07:20: Das heißt man kann sozusagen ein Thema in den Gemeinderat hineintragen und dann müssen die dort gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger darüber diskutieren.

00:07:29: Aber auch daraus folgt jetzt noch keine verbindliche Rechtsfolge, Kennt das ganz prominent hier in Brandenburg?

00:07:39: Da ging es um die Tesla-Fabrik in Grünheide.

00:07:42: Auch dort hat ja die Gemeinde seine Art Umfrage gemacht, um sich ein Meinungsbild zu holen darüber ob und inwieweit die entsprechenden Bebauungspläne für das Teslawerk ergänzt erweitert oder wie auch immer gestaltet werden sollten.

00:07:56: aber auch das war nichts Verbindliches.

00:07:59: der Rat wurde durch die Einwohnerbefragung nicht gewunden in seiner Entscheidung.

00:08:05: Und das ist der entscheidende Unterschied.

00:08:07: jetzt aber zum Bürgerbegehren, dass Letztere des Bürgerbegehren soll heute unser Thema sein.

00:08:14: die anderen Instrumente der Einwohner Beteiligung wollten wir hier einfach nur der Vollständigkeit halber mal erzählen.

00:08:23: Vielleicht möchte ich noch einen Punkt ansprechen dem mir wichtig ist weil diese Elemente sozusagen unmittelbaren Beteilligungen werden ja auch immer wieder diskutiert, ob das ist was wir auf Länderebene.

00:08:35: Da haben wir in einigen Landesverfassungen auch entsprechend Regen oder sogar auf Bundesebene brauchen.

00:08:41: Der Stichwort ist immer da sagen mehr dek- direkte Demokratie wagen und auf kommunaler Ebene haben wir das jetzt schon sozusagen seit einigen Jahrzehnten.

00:08:49: aus meiner Sicht hat es aber nicht so richtig dazu geführt, dass die Idee dahinter nämlich sozusagen Gemeindefolge und Entscheidungsträger wieder näher aneinander zu bringen gefruchtet hat.

00:09:01: Und ich würde gerne mit dir heute auch diskutieren warum das möglicherweise so ist?

00:09:04: Und warum das was sozusagen das Bürgerbegehren eigentlich mal wollte in der Praxis gar nicht so richtig zum Erfolg geführt hat.

00:09:13: oder siehst du es anders?

00:09:14: Nein

00:09:14: nein genau!

00:09:14: Bist du das Gefühl das

00:09:15: Bürger Begehren jetzt dazu

00:09:16: führen... Ich hab

00:09:17: dass man enger zusammenkommt.

00:09:18: Nein,

00:09:18: ich habe eher den Eindruck das Bürgerbegehren vor allem dann genutzt wird wenn die Bevölkerung der Ansicht ist es die Stadtpolitik eine Angelegenheit nicht richtig oder nicht schnell genug behandelt.

00:09:31: also oft sind es Begehren die dort sozusagen zur Abstimmung gestellt werden sollen bei denen entweder der Stadtrat eine andere Auffassung hatte und da bei denen bestimmte Bevölkerungsgruppen mit einer politischen Richtungsentscheidungen nicht einverstanden sind.

00:09:46: Also ganz platt gesagt, gerade im Zusammenhang mit den aktuellen Migrationsherausforderungen auch auf kommunaler Ebene Stichwort Flüchtlingsunterbringung.

00:09:58: Da ist es regelmäßig so dass diejenigen, die da nicht damit einverstanden sind das irgendwo in Flüchtlingsheim errichtet wird einen Bürgerbegehren anstrengend um die Asylunterkunft zu verhindern.

00:10:10: Oder aber wir haben die Ansiedlungen im Bereich der erneuerbaren Energien, eines Windparks oder eines Solarparks.

00:10:17: Infrastrukturprojekte und nicht selten rührt sich dann Widerstand, der in ein Bürgerbegehren mündet was gegen das geplante Infrastruktur-Projekt gerichtet ist.

00:10:29: also lange Rede kürzer sind.

00:10:30: oft sind es gerade die Themen Wo so meinen Eindruck sich manche Bevölkerungskreise vor Ort nicht mitgenommen fühlen oder ihr Anliegen nicht gehört fühlen.

00:10:41: in den üblichen repräsentativen Entscheidungsprozessen, also denen die ohnehin im Stadtrat stattfinden debattiert und entschieden werden.

00:10:49: Genau.

00:10:50: Meine These geht aber tatsächlich noch ein Punkt weiter, ich sage auch wenn das Bürgerbegehren sozusagen als Instrumentarium zur Verfügung steht hilft es im Ergebnis nicht weil auch wenn ein Bürgerbegeern sagen initiiert worden ist haben wir ganz häufig die Situation dass der Frust danach eher noch größer ist.

00:11:05: und warum das so ist?

00:11:06: Das

00:11:07: können wir uns mal in der Tat ansehen, weil natürlich hast du recht, dass ein Bürger begehren.

00:11:12: also ich kann viel begieren und ich kann viele sozusagen vorbringen und möglicherweise mit den Instrumente wie Einwohnerbefragung oder Ähnliches, mag das auch richtig sein.

00:11:22: Beim Bürgerbegehren haben wir es ja nun wirklich mit einem Instrument zu tun an dessen Ende ein Bürger entscheidet und im Erfolgsfall tatsächlich eine verbindliche, eine rechtsverbindliche Entscheidung steht.

00:11:34: Und das geht dann soweit, dass der Bürger entscheidt in seiner Qualität einen Ratsbeschluss ersetzt.

00:11:40: Das heißt damit können die Bürgerinnen und Bürgersicht sich tatsächlich anstelle des Gemeinderates sozusagen setzen und über eine Angelegenheit verbindlich entscheiden.

00:11:50: Sie können sogar so weit gehen, dass sie im Rahmen eines kassatorischen Bürgerbegehrens also quasi einen Stadtratsbeschluss einkassieren Und das bringt sozusagen Entscheidungsträger und Bevölkerung nicht zwingend zueinander.

00:12:03: Warum dann vielleicht der politische Frust am Ende besonders groß ist?

00:12:07: Darüber können wir gleich noch mal reden, wenn wir über sozusagen rechtspolitische Aspekte sprechen.

00:12:13: Aber zunächst einmal ganz einfach fangen wir mal an mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen die ein Bürgerbegehren gemeinden erfüllen muss.

00:12:21: Genau!

00:12:22: Das vielleicht als Staat ist ganz wichtig.

00:12:24: so einen Bürgerbegeern braucht immer eine Frage Und diese Frage zeichnet sich dazu dadurch aus, dass sie nicht offen sein darf.

00:12:32: Sondern die Frage mit Ja oder Nein beantwortet werden muss.

00:12:36: und bei dieser Frage ist es eben wichtig, dass Sie sozusagen nicht nur korrekt sondern auch so präzise gestellt werden kann das derjenige, der sie liest, sie versteht und im Ergebnis sagen die Beantwortung mit ja und nein auf zu einem eindeutigen Ergebnis führt.

00:12:52: Das können wir, glaube ich beide aus der Erfahrung sagen.

00:12:54: in den Bürgerbegehren die wir gesehen haben mitunter schon gar nicht so einfach.

00:12:58: Genau das ist schon eine schwierige Fragestellung.

00:13:01: bevor wir eine Frage mit ja oder nein beantworten können muss Nämlich zunächst einmal ist überhaupt nur meine Angelegenheit gehen, die im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde liegt.

00:13:11: Also wo sozusagen die Gemeinde tatsächlich auch zuständig ist?

00:13:14: Wobei

00:13:14: da ganz wichtig Zuständigkeit würde glaube ich zu kurz greifen.

00:13:18: Ein eigener Wirkungskreis heißt ja insbesondere der Bereich, wo wir jetzt wieder abgeleitet unseren Selbstverwaltungsrecht tatsächlich nicht Aufgaben erfüllen.

00:13:27: für einen anderen staatlichen Akteur Also in dem Bereich, wo wir Auftragsangelegenheiten wahrnehmen als beispielsweise untere staatliche Bauaufsichtsbehörde bei kreisfreien Städten greift ein Bürgerbegehren persönlich.

00:13:41: Aber in Bereichen die sozusagen die örtlichen Gemeinschaft betreffen und klassische Selbstverwaltungsaufgaben sind da ist ein Bürger begehren möglich?

00:13:48: Genau also um einem Beispiel zu nennen es geht um Angelegenheiten der örtlichem Gemeinschacht sogenannte Verbandskompetenz der Gemeinde.

00:13:57: Und das ist zum Beispiel einer der Gründe, warum regelmäßig Durgerbegehren gegen die Errichtung von Asyl- und Flüchtlingsunterkünften ins Leere gehen weil da oftmals gar nicht die Gemeinde jedenfalls nicht die normale kreisangehörige Gemeinde im Flächenland zuständig ist sondern regelmäßig die Landkreise entsprechend Aufgabenträger sind.

00:14:18: also das heißt wir müssen zum einen immer genau gucken geht es um eine Angelegenheit innerhalb derer die Gemeinde auch eine Entscheidung treffen kann, weil ansonsten verpufft der am Ende ja mit Rechtsverbindlichkeit eigentlich vorgesehene Bürgerentscheid.

00:14:33: Genau bei der Fragestellung kann man dann noch schauen das ist auch was wo man wirklich genau betrachten muss.

00:14:38: wie kann ich den Aufgabenbereich der Gemeinde tatsächlich beschreiben?

00:14:42: Ich erinnere mich zuletzt an einen Begehren und ich glaube es haben wir gemeinsam betreut.

00:14:46: da hatte die Gemeinder an sich gar keine richtige Zustätigkeit, konkret ging es um die Hafennutzung.

00:14:52: Aber die Initiatoren des Bürgerbegehrens stellten dann fest, dass sie aber als Kommune sozusagen Mehrheits- oder sogar hundertprozentige Eigentümer der Hafengesellschaft sind und haben dann festgestellt wir können wenn es um so sagen die Nutzungen des Hafen geht möglicherweise an dieses Thema nur dann ran als Kommune, wenn wir das Ganze hinten rum über einen Weisungsbeschluss machen oder beziehungsweise ein Bürgerentscheid.

00:15:16: Der wiederum die Vertreter der Gemeinde in den entscheidenden Gremien der Hafengesellschaft anweisen so zu handeln soll heißen und das ist glaube ich das Reich vielleicht auch für unsere Hörerinnen.

00:15:27: Man muss bei dieser Frage schon aufpassen, dass man sie richtig formuliert und mitunter auch zweimal um die Ecke denken, um tatsächlich zu einer zulässigen Frage zu kommen.

00:15:34: Aber die Frage reicht ja nicht!

00:15:36: Wenn man die Frage hat, braucht man immer noch eine Begründung.

00:15:38: Genau.

00:15:39: Das ist eine weitere Zulässigkeitsvoraussetzung.

00:15:40: Und Max, wo sind da die größten Probleme aus deiner Sicht?

00:15:43: Also

00:15:43: die größte Probleme sind das natürlich die Begründen.

00:15:49: Sie darf einerseits nicht falsch sein aber andererseits darf sich natürlich schon für Die Idee und die Vorstellungen der Initiatoren eines Bürgerbegehrens werben.

00:16:01: Also logischerweise stellt etwa eine Bürgerinitiative eine Frage mit einem bestimmten Ziel oder der Hoffnung, dass ein bestimmtes Ziel eintreten möge zur Abstimmung.

00:16:14: Das heißt also auf der einen Seite sind wir natürlich in einem rechtsstaatlichen Bereich das heißt die Begründung Sie muss eine gewisse Sachlichkeit haben.

00:16:26: Man darf nicht per se falsche Tatsachen behaupten, aber andererseits darf man gerade als Initiative die ein Bürgerbegehren anstrebt natürlich in der Begründung für die eigene Meinung werben.

00:16:39: und ich habe mal Rechtsprechungen aus Nordrhein-Westfalen rausgesucht.

00:16:43: Oberverwaltungsgericht Münster in einem Beschluss vom siebzehnten vierten zwanzig vierundzwanzig also noch gar nicht so alt sagt dazu folgendes Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats dient die Begründung des Bürgerbegehrens dazu, die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren aufzuklären.

00:17:03: Diese Funktion erfüllt die BeGründung nur wenn die dargestellten Tatsachen soweit sie für die Entscheidung wesentlich sind zutreffen.

00:17:11: Dies gilt ungeachtet etwaiger Unrichtigkeiten im Detail sowie zulässige Wertungen und Schlussfolgerung, die einer Wahrheitskontrolle nicht ohne weiteres zugänglich sind.

00:17:20: Also wir sehen schon dass es sozusagen eine gewisse Belastbarkeit der Tatsachen braucht diese Tatsache aber natürlich und wir denken bitte dran Bürgerinitiativen sind oft Ehrenamtler online das sind keine rechts gelehrten die da irgendetwas dogmatisch formulieren bisschen Spielraum sozusagen auch hinsichtlich dessen haben darf, was dann einer Wahrheitskontrolle zugänglich ist.

00:17:46: Aber Achtung!

00:17:47: Jetzt geht es weiter – das Oberverwalterungsgericht schreibt dann ….

00:17:51: Die Grenzen sind jedoch überschritten wenn Tatsachen unrichtig wiedergegeben werden die für die Begründungen tragen sind.

00:17:58: Denn maßgebend eine inhaltliche Kontrolle der Begründen ist das

00:18:02: Ziel

00:18:03: Verfälschungen des Bürgerwillens vorzubeugen.

00:18:06: Dementsprechend ist die Begründung eines Bürgerbegehrens auch dann unzulänglich, wenn darin für die Entscheidung wesentliche Tatsachen unerwähnt bleiben.

00:18:15: Genau und damit haben wir aus meiner Sicht ein ganz praktisches Problem was sich bei derartigen Bürgerbegären-Bürger entscheidenden Folge immer ergibt.

00:18:25: es ist auf der einen Seite als Instrumentarium gedacht um sozusagen seiner Unzufriedenheit Ausdruck zu verleihen und so sagen Wir wollen's gern anders haben.

00:18:35: Auf der anderen Seite und das finde ich aber auch absolut richtig, werden an die Begründung schon Anforderungen gestellt.

00:18:41: Soll heißen Der Planke Volks Zorn reicht nicht aus als Begründen und zu sagen Ich finde es einfach nur furchtbar was hier entschieden worden ist oder ich möchte dass bitte jetzt hier endlich mal etwas in eine bestimmte Richtung passiert Und dann kann man eben an der Stelle Als initiator sozusagen Nicht rein mit Emotionen arbeiten Sondern man braucht die Fakten.

00:19:01: Die fakten müssen korrekt sein.

00:19:04: habe ich jetzt gerade aus dem Zitat von dir auch rausgehört, soweit es irgendwie geht.

00:19:09: auch sozusagen vollständig.

00:19:10: Ich kann also, wenn ich einen wesentlichen Punkt weglasse beispielsweise, wenn es jetzt so eine umweltrelarante Fragestellung geht dann kann nicht einfach verschweigen das ist schon ein Gutachten gab einer sozusagen anerkannten Wissenschaftler der dafür beauftragt war von der Gemeinde gesagt hat Das hat keine negativen Umwelt auswirken.

00:19:26: Dann kann ich nicht einfach in meiner Begründung schreiben dieses Vorhaben ist aber so negativ für unsere Umwelt dass wir hier alle in der Zukunft kein Wasser mehr haben werden Wenn es einen gut achten gibt dass das Gegenteil sagt Insofern auch gretlich sein und muss jedenfalls darauf hinweisen, dass es einen so gut angeht.

00:19:42: So verstehe ich die Rechtsprechung.

00:19:43: Genau!

00:19:44: Ich müsste dann in der Begründung könnte ich meine eigene Bewertung.

00:19:47: Ich könnte sagen, ich halte die Umwelteinwirkungen oder Auswirkungen, die mit einem Vorhaben einhergehen.

00:19:55: Halte ich für so gravierend das sich von dem Vorhabem absehen würde?

00:20:00: Ich kann das bewerten aber ich darf sozusagen keine keine erwiesenermaßen unwahren Tatsachen vortragen oder ganz entscheidungserhebliche Tatsache weglassen.

00:20:10: Weil, und das ist sozusagen der juristische Schlüssel, weil es immer darum geht wir müssen verhindern dass der Bürgerwille wie er in den Bürgerbegehren oder Bürgern scheit zum Ausdruck kommt verfälscht wird.

00:20:23: Und das bringt mich zu einem weiteren Punkt.

00:20:25: Dominic die Gemeindeordnung und Kommunalverfassung sehen immer vor Dass die Initiatoren eines Bürgerbegehren mit Unterstützung der Gemeinde, aber eine Kostenschätzung sozusagen vorlegen müssen.

00:20:39: Die müssen den Bürgerinnen und Bürgern sagen was kostet das Ganze?

00:20:44: Möglicherweise entschuldigen die... Was kostet einerseits etwa wenn ich ein positives Bürgerbegehren habe also es soll eine bestimmte Ausgabe getätigt werden was kostete dass die Gemeindekasse?

00:20:57: Aber Achtung genauso Wenn eine Maßnahme unter bleibt und damit möglicherweise Einnahmeausfälle für die Gemeinde einhergehen oder Ähnliches, dann ist das auch zu benennen.

00:21:09: Also wenn ein Windpark käme und die Gemeinden würde finanziell daran profitieren oder jedenfalls partizipieren, dann müsste ich – wenn ich das entsprechende Vorhaben verhindern wollte auch sagen, wie hoch die Einnahmeausfälle sind.

00:21:25: Das heißt ich brauche immer eine Kostenschätzung und das ist auch wieder zurückzuführen darauf dass die Bürgerinnen und Bürger alle relevanten Tatsachen kennen sollen und ihre Entscheidung auch dann auf allen Tatsache fußen soll.

00:21:41: Genau und da war es so kann ich dir berichten Kenne ich, sagen aus meiner Anfangszeit im Beruf durchaus noch die Situation haben die Landesgesetzgeber jetzt reagiert.

00:21:50: Dass das eine Anforderung war, die allein in Initiatoren auferlegt worden ist.

00:21:54: und dann müssen Sie sich vorstellen... dann hat man eben die Situation, dass so Initiatoren, die sagen aus der Mitte der Gesellschaft kommen und sozusagen ein inhaltliches Thema haben auf einmal die Folgekosten schätzen mussten.

00:22:04: Das befestigt das geht nicht, das kriegen sie nicht hin.

00:22:07: und das verbunden mit der Anforderung, dass es zwar nur eine Schätzung sein soll aber auch nicht komplett fernab von allem ist es jetzt so, dass sagen in nahezu allen Landesgesetzen man es so geregelt hat durchaus im Detail unterschiedlich ausgestaltet, aber eine Anfrage an die Verwaltung gibt und die Verwandlung praktisch aufgefordert wird diese Kostenschätzung vorzubereiten.

00:22:27: Und diese Konstenschätzungen dann sozusagen Gegenstand dieses Unterschriftenplatz des Bürgerbegehrenswertes und man da aber sagen in der Stelle schon auf ne Zusammenarbeit mit der Verwaltung setzt, die dann ihrerseits aber auch nur gewisse Anforderungen hat weil eine Schätzung

00:22:43: reicht, eine Prognose aufgrund von Erfahrungswerten reicht auf Heller und Cent ausrechnen.

00:22:54: Wir wollen, dass an diesem Ort eine neue Grundschule mit Multifunktionshalle gebaut wird.

00:22:58: Dann kann auch die Verwaltung da nicht gezwungen sein schon auszuschreiben und drei Angebote zu haben, sondern sie können eben auf Erfahrungswerten von Umlandgemeinden aus dem Kreis von Dritten eine grobe Kostenschätzung abliefern und können aber natürlich nicht sagen welche Nachkommastelle tatsächlich diese neue GrundSchule mit Multi-Funktionshalle kosten

00:23:16: würde.

00:23:17: Genau!

00:23:17: Aber ganz wichtig.

00:23:18: also die Gemeinde muss Hilfestellung leisten.

00:23:22: Es bleibt aber an den Initiatoren, also ihren sozusagen Vorschlag der zur Abstimmung gestellt werden soll finanziell zu unterlegen, also zumindest die Kosten, die das Ganze nach sich zieht darzulegen.

00:23:35: weil und da sieht man wieder im Zweifelsfall hat ja das Bürgerbegehren den Bürgerentscheid als zweiter Stufe zur Folge und der Bürgerentschied ersetzt einen Gemeinderatsbeschluss.

00:23:47: Wenn man jetzt aber in der kommunalen Praxis kennt, so ein Gemeinderatsbeschluss sich anguckt.

00:23:53: Dann steht da ja auch immer für die einzelnen Gemeindevertreter nachvollziehbar aus der Kämerei mit zugeliefert was kostet uns der Beschluss?

00:24:02: Weil so einen Gemeindefertreter wenn er eine Entscheidung für die Gemeinde trifft muss ja auch wissen welche Kosten er der Gemeinde damit aufbürdet oder welche Einnahmen ihr entgehen.

00:24:12: und Hier sieht man sozusagen diese Verbindlichkeit des Bürgerentscheids am Ende, der ein Ratsbeschluss ersetzen soll.

00:24:21: Also wir haben die Anforderung Dominik es muss eine Frage sein, die sozusagen in der Lage ist überhaupt einen Rats Beschluss zu ersetzen.

00:24:29: sie muss sich eindeutig widerspruchsfrei und konkret mit Ja oder Nein beantworten lassen.

00:24:37: Wir brauchen eine Begründung, die die wesentlichen Tatsachen richtig und vollständig vorträgt.

00:24:43: Sie darf werben für das Anliegen der Initiatoren – und wir brauchen eine Kostenschätzung.

00:24:50: Genau!

00:24:50: Und vielleicht ergänzend kleinere formale Voraussetzungen, regelmäßiges Voraussetzungen, dass die Initiaturen im Bürgerbegehren auch selbst genannt sind, also dass man die Ansprechpartner hat.

00:25:00: Und es ist natürlich so das wenn die Unterschriften gesammelt werden, dann ein Quorum überschreiten muss.

00:25:06: Das heißt in allen kommunalen Gesetzen ist es so abgebildet, dass mal eine gewisse prozentuale Anteil der Wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwoner, die für die Kommunal-Wahl berechtigt sind braucht damit dieses Bürgerbegehen funktioniert.

00:25:20: Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat es so gemacht Entsprechend den Einwohnerzahlen ein bisschen abgestuft haben.

00:25:27: Wenn das eine Kommune ist mit über fünfhunderttausend Einwohnern, dann braucht man nur drei Prozent.

00:25:31: Hingegen ist es bei zwanzigtausendeinwohnern neun Prozent das Quorum.

00:25:35: Da hat man's abgeschickt und das haben wir nicht alle Länder gemacht.

00:25:37: aber entscheidend ist so sagen über zehn Prozent habe ich eigentlich noch nirgendswo gesehen.

00:25:41: Das reicht auch aus.

00:25:42: um deutlich zu machen Wir führen hier einen Bürgerentscheid durch.

00:25:47: Darf ich?

00:25:47: Ich muss dich einmal korrigieren Ja wir führen einen Bürger entscheidlich also Die das Quorum, was Dominic gerade benannt hat betrifft zunächst einmal die Unterschriften, die ich sammeln muss im Rahmen des Bürgerbegehrens.

00:26:01: Um dann überhaupt erst zu einem Bürgerentscheid zu kommen.

00:26:05: und dann gibt es noch einmal weiter gehende Anforderungen also zahlenmäßige Anforderung damit am Ende natürlich das, was dabei rauskommt auch von der Mehrheit tatsächlich oder wenigstens einer relevanten Mehrheit der Ortsbevölkerung getragen.

00:26:19: Das meinte

00:26:20: ich eigentlich aber ich glaube ich war unpräzise.

00:26:21: Danke für die

00:26:23: Erinnerer an Folge eins wie du mich jetzt hast wie es auszusprechen ist heute habe ich nochmal eingeordnet.

00:26:28: Spaß beiseite wenn wir dann jetzt diese Voraussetzungen allesamt erfüllen oder erfüllt haben für unser Bürgerbegehren Dann haben die Gemeindeordnungen immer noch Negativ-Tatbestände.

00:26:43: Sie haben also allesamt in ganz Deutschland Gegenstände definiert, über die ein Bürgerentscheid nicht stattfindet, also auch einen Bürgerbegehren nicht adressieren kann.

00:26:55: und Dominik ich führe mal so langsam hin zu deinen rechtspolitischen Erwägungen aber lasst uns zunächst einmal ganz klassisch durchgehen was sind denn so typischerweise Gegenständen?

00:27:07: Also Abstimmungsgegenstände meine ich damit einem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid entzogen sind.

00:27:14: Klassischer erster Punkt, den ich denden kann weil er immer auch wieder diskutiert worden ist das Stichwort Bauleitplanung.

00:27:20: Bauleitplantung ist etwas, letzte Woche haben wir beim Bautorbo drüber gesprochen was am Ende immer irgendwie eine Abwägungsentscheidung hat.

00:27:27: und einer Abwägungsentschaltung wohnt inne dass man unterschiedliche Rechtsgüter sozusagen abwägen muss um miteinander ins Verhältnis setzen muss.

00:27:34: Und es ist völlig klar das so sagen der Beschluss eines Bebauungsplans setzt am ende eben im Vorfeld eine solche Abwährungsentsscheidung voraus und das ist eben keine Entscheidung die man mit ja oder nein treffen kann.

00:27:45: soll heißen Das Aufstellen von Bebauungsplänen ist etwas, was tatsächlich in allen Ländern etwas ist.

00:27:50: Was ausgeschlossen ist und was nicht Gegenstand eines Bürgergerns und damit der Bürger Entscheid zu sein kann.

00:27:56: Interessanter

00:27:57: bei der sogenannte Aufstellungsbeschluss also die Entscheidung darüber ob sich die Gemeinde überhaupt mit einem bestimmten Bebauensplan Verfahren befassen soll?

00:28:06: Den Kann man zur Abstimmung stellen, weil der ja eigentlich auch nur dann einen Auftrag an die Gemeindeverwaltung letzten Endes darstellt.

00:28:14: Überhaupt in die Bauleitplanung einzustellen.

00:28:16: Wobei

00:28:17: ich da sagen muss... Ich habe jetzt halt enorm auch vor mir.

00:28:19: das ist auch nicht in allen Ländern so.

00:28:20: beispielsweise sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Niedersachsen haben das umfassend ausgeschlossen also alles was irgendwie im Zusammenhang mit Bebauungsplänen steht ausgeschlossen.

00:28:29: Nieder Sachsen heißt es beispielsweise hier in Paragraph thirty-two Absatz zwei Nummer sechs Die Aufstellung Änderungen Ergänzung und Aufhebung von Bauleiten.

00:28:37: Also da sind letztendlich alle Verfahrenstufen benannt bzw.

00:28:40: Miklumburg-Vorpommern, nennt es auch so sein in vergleichbarer Weise.

00:28:44: Und Nordrhein-Westfalen wiederum fügt dann aber im Paragraph XXII Absatz V an mit Ausnahme der Entscheidung über die Einleitungsbebausplansverfahrens.

00:28:54: also man muss am Ende einmal genau hingucken.

00:28:56: nur ganz wichtig ist die Entscheidung über Die ist und bleibt dem Gemeinderat vorbehalten, weil die nur das Ergebnis einer ordnungsgemäßen Abwägung.

00:29:09: sein kann.

00:29:10: Vielleicht der zweite Punkt, Satzungen insgesamt sind etwas die klar dem Rat zugewiesen und Entscheidungen über Satzungen sind auch in den meisten Ländern grundsätzlich ausgeschlossen?

00:29:19: Insbesondere dabei natürlich die Haushalts-Satzungen aber auch etwa Entscheidungen für Kommunalabgaben also Abgabensatzungen oder auch privatrechtliche Entgelte zum Beispiel von Verkehrsbetrieben weil ansonsten wahrscheinlich die Sorge des Gesetzgebers ist dass das Also mit anderen Worten, alles das was sozusagen für die kommunalen Betriebe der letzten Endes deren endgeltrechtliche Relevanz hat ist ebenfalls in der Regel ausgeschlossen.

00:29:51: innere Organisationen, der Gemeindeverwaltung auch die Rechtsverhältnisse.

00:29:54: Der Ratsmitglieder und solche Dinge sind dem Bürgerentscheiden-Bürgerbegehren hinzu?

00:30:00: Genau!

00:30:01: Ich habe jetzt aber links einen Punkt den ich gerne noch mal ansprechen würde weil du mir neulich berichtet hast dass du eine Konzentration auf einem Tisch hattest.

00:30:07: Ich glaube es ging auch um eine geflüchteten Unterkunft und die Frage ob denn das gemeintliche Einvernehmen etwas ist was Gegenstand des Bürgern Entscheides sein kann.

00:30:19: Wie hast du dich da entschieden bzw.

00:30:21: gibt es da eine klare Aussage?

00:30:24: Weil meine erste Meinung wäre jetzt ja klar, das Einvernehmen ist nicht der Bebauungsplan sondern das ist sozusagen eine Einzelfallentscheidung die man klar mit Ja und Nein beantworten kann je nachdem ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen oder nicht.

00:30:36: Also meine Rechtsauffassung dazu ist ungeachtet jetzt normativer Regelung also Regelungen in den Gemeinderordnungen Das gemeindliche Einvernehmen ist kein tauglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens.

00:30:51: Das gemeindliche Einvernehmen ist eine Rechtsprüfung, die Gemeinde muss das Einvernehmen erteilen wenn die Voraussetzung dafür vorliegen.

00:30:58: es handelt sich ja gerade nicht um eine Entscheidung die von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen geprägt ist sondern es ist eine Frage die so klar beantwortet werden kann und beantworted werden muss dass ja sogar bei einem fälschlicherweise Versagten einvernehmen, die Bauaufsicht bzw.

00:31:17: Kommunalaufsichts das fälchlicherweise versagte Einvernehmen ersetzen kann.

00:31:22: und vor dem Hintergrund halte ich das gemeindliche Einvernehmen als reine Rechtmäßigkeitsprüfung für keinen tauglichen Bürgerbegehrensgegenstand.

00:31:33: es gibt Kommunalverfassungen, ich meine die in Mecklenburg-Vorpommern.

00:31:37: Die das auch ausdrücklich ausschließen und sagen darüber findet eine entsprechende Entscheidung nicht statt?

00:31:45: Ich glaube aber dass auch dort wo es in den kommunalen Verfassung und Gemeindeutelung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist man rechtssicher immer damit fährt zu sagen nein das ist kein tauglicher Gegenstand eines Bürgerbegehrens.

00:31:57: Aber wie gesagt wir waren heute schon in der Vorbereitung dieser Podcastfolge da ich will mal sagen unterschiedlicher Auffassung oder haben zumindest aus unterschiedlichen Perspektiven auf diese Fragestellung

00:32:09: geblickt.

00:32:32: früherer Zeit in allen Ländern geregelt war, finden wir beispielsweise noch in Mecklenburg-Vorpommern im dortigen Paragrafen zwanzig.

00:32:39: Es ist so dass die Zulässigkeitsentscheidung das heißt ob die Voraussetzungen, die wir beide jetzt hier heute diskutiert haben und die wir ja auch schon durchaus kontrovers diskutiert habe, ob die vorliegen entscheidet in Meckenburg-Pvorpommen noch immer die Gemeindevertretung.

00:32:53: Das heißt, das Bürgerbegehren ist da.

00:32:54: Die Unterschriften sind gesammelt die Bögen liegen da und dann muss die Gemeindeverdretung entscheiden ob das Begehren zulässig oder unzulässig ist.

00:33:01: Das führt zu einem Problem denn das Bürger-Begern ist ja gerade darauf ausgerichtet etwas zu machen was der Gemeinderat so nicht macht.

00:33:08: beziehungsweise du hast vorher diese Stichwort kassatorisches Bürgerbegehen angesprochen also ein Bürgerbegern was darauf gerichtet ist gerade eine Entscheidung des Gemeinderats wieder aufzuheben.

00:33:17: Und da sieht man natürlich dass das ein riesen Thema ist weil natürlich der Gemeindenrat sich auf der einen Seite vielleicht schwer tut, mit den durchaus nicht ganz leichten Rechtsfragen.

00:33:26: Auf der anderen Seite aber häufig auch eine Meinung hat und dort sozusagen auseinanderzuhalten.

00:33:32: als ehrenamtlicher Gemeindeverdreter ist das jetzt hier meine Meinung oder ist das Gegenstand meiner rechtlichen Bewertung schwierig?

00:33:39: Und so kenne ich es aus der Praxis führt eben häufig zu dem Problem dass die entweder komplett überfordert sind oder aber doch wieder politische Entscheidungen treffen wo eigentlich sozusagen rechtliche Bewertungen angestellt werden müssen.

00:33:50: Und vor dem Hintergrund, weil das erkannt worden ist und weil es natürlich ein riesen Thema ist, Bürgerbegehren sind unzulässig.

00:33:57: Kassaturisches Bürgerbegegen, der ist der Gemeinderat so sacht, der meistens gibt's da Fristen sechs Wochen vorher noch genau diese Entscheidung getroffen hat und dann soll er sagen ich sehe das doch anders.

00:34:06: Das kriegt man schwer vermittelt haben die Länder darauf reagiert, weil dass natürlich zu einem führt.

00:34:11: Da haben die Initiatoren sehr intensive Unterschriften gesammelt Es ist alles da und dann ist das Ding unzulässig, weil es der Gemeinderat wieder sagt.

00:34:19: Dass das sozusagen eine demokratische Frustration führt, ist klar!

00:34:22: Auf der anderen Seite ist es auch gar nicht so einfach, ein Bürgerbegehren zulässig zu kriegen.

00:34:25: Deswegen will ich mal zwei Regelungen rausgreifen, die ich interessant finde.

00:34:30: zum einen Niedersachsen hat im Kommunalverfassungsgesetz in den Paragrafen Zweiunddreißig das Bürgerbegehen geregelt und hat dort sozusagen die Möglichkeit der sogenannten Vorabentscheidung geregkelt.

00:34:42: Das heißt wenn die Initiatoren es wollen Dann können Sie, bevor sie die Unterschriften sammeln eine Entscheidung herbeiführen über die Zulässigkeit und sparen sich im Zweifel sozusagen das Sammel von zehn Prozent der Stimmen wenn so sagen die Frage schon als unzulässig eingeordnet worden ist.

00:34:57: Das ist aus meiner Sicht ein Schritt in die richtige Richtung.

00:35:00: den besten Schritt hat aus meiner sicht aber das Land Brandenburg gemacht.

00:35:04: offen gestanden ist die Regelung dass dort der Paragraf fünfzehn mittlerweile sehr sehr unübersichtlich geworden.

00:35:09: die umfasst jetzt ich habe es mir bei Juris Ausgrug mittlerweile drei Druckseiten.

00:35:14: Aber es gibt eine Sache, die da ganz gut gelöst ist und die möchte ich sozusagen in unsere Diskussion einbringen.

00:35:19: Da besteht die Möglichkeit sozusagen vorab einen schriftlichen Antrag zu stellen.

00:35:24: dafür braucht man nur so sagt das hier der Fünfzehn Absatz zwei zweimal die gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen.

00:35:31: also wenn wir in der Gemeindevertretung Zweiundreißig Mitglieder haben dann braucht man sozusagen vierundsechzig Unterschriften umso eine Frage vorzufromulieren.

00:35:38: und jetzt kommt der entscheidende Punkt, das prüft dann die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde.

00:35:43: Das heißt man entkoppelt das an dieser Stelle von denjenigen, die es eigentlich angeht sondern lässt jemanden prüfen, kommunale Aufsichtbehörden am regelmäßig auch wie noch einen Juristen dabei, der sozusagen eine gewisse Neutralität gegenüber der Kommune hat, klar ist er auf Sicht aber er ist ein Dritter!

00:35:56: Und das finde ich ne sehr günstige Regelung weil damit Also es wird nicht einfach jede Frage geprüft, sondern ein gewisses Quorum und Unterschriften braucht man schon.

00:36:04: Man braucht ein paar Leute die dahinter stehen.

00:36:06: Dann wird aber diese Frage isoliert geprüft und dann ist das im Einzelnen, brauche ich jetzt nicht vorlesen, aber ist in Detail so ausgestaltet Wenn man dort von der Kommunalaufsichtsbürde eine positive Entscheidung hat, dann kriegt man praktisch das Zeichen Das ist ein Bürgerbegehren dass wir zulässig sein und dann beginnt man mit dem eigentlichen Unterschrift sammeln Und das scheint mir einen Weg zu sein Der tatsächlich helfen kann, sozusagen dieses Bürgerbegehr tatsächlich in die Richtung zu bringen wo was mal haben wollten.

00:36:29: Genau, also wir hatten das ja in der ersten Folge bei der Anpflichtung von Bürgermeisterwahlen, hatten wir das auch schon angesprochen dass es immer schwierig ist für gewählte politische Mandatsträger über die Dinge zu entscheiden die eigentlich rechtlich bewertet werden müssen aber gleichwohl im Kern politische Fragen sind und wo dort in den einzelnen Ländern entsprechende Regelungen wie jetzt etwa in Brandenburg noch nicht in die Gemeinderordnungen Einzug gehalten haben.

00:37:00: Haben wir ja auch das Problem, wenn jetzt zum Beispiel der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheiden müsste und er entscheidet sich anders als es rechtlich richtig wäre?

00:37:11: Wir hätten also einen rechtswidrigen Zuläßigkeitsbeschluss des Stadtrades dann müsste sogar der Bürgermeister beanstanden.

00:37:20: Dann haben wir jetzt nicht nur sozusagen das Auseinanderklaffen möglicherweise zwischen Ortsbevölkerung, also Initiatoren des Bürgerbegehrens dem Stadtrat.

00:37:27: Sondern jetzt kommt auch noch der Bürgermeister, der jetzt seinen Beanstandungspflicht ausüben müsste.

00:37:35: Aber Dominik es ist nicht in allen Bundesländern so dass wir entsprechende Regelungen jetzt in den Kommunalgesetzen haben.

00:37:42: und deshalb vielleicht einfach nochmal deine bzw unsere ganz praktischen Hinweise zu einem Konflikt armen Umgang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

00:37:55: Also ich sage mal, ich mache meinen Aufschlag.

00:37:56: am allerwichtigsten ist es damit fronten sich nicht von vornherein verharpen dass man in der Kommunikation mit den Initiatoren bleibt.

00:38:05: Es steht nirgendwo geschrieben das Gemeindeverwaltung Initiaturen sich nicht zu den Parametern und Voraussetzungen irgendwie abstimmen können.

00:38:14: Dadurch lässt sich schon mal vermeiden, dass es hinterher heißt ja die Gemeindeverwaltung wollte das Bürgerbegehren nie zulassen.

00:38:22: Das Ganze kann insbesondere im Hinblick auf die Kostenschätzung, wo ohnehin mittlerweile überall vorgesehen ist, dass es Kommunikationen gibt Erfolgen und das ist überhaupt nicht verboten seitens der Verwaltung.

00:38:32: Wenn man sich das ansieht und stellt fest, die Frage funktioniert schon nicht, also sagen darauf einen Hinweis zu geben.

00:38:38: Der zweite Punkt, der wichtig ist wenn man das dann feststellt Und in einer Situation ist das nicht so wie ich das in meinem Brandenburger Fall geschildert habe noch keine Unterschriften gesammelt sind sondern welche da sind Dann kann man sich überlegen ob möglicherweise nur die Anforderungen an den Bürgerbegehren nicht erfüllt sind Aber man sozusagen Einwohnerantrag oder so eine Einwohnerbefragung daraus machen kann.

00:38:58: Dass man also als Rat seinerzeit diese Frage übernimmt, aber einfach nur sagen die Verbindlichkeit raus nimmt und sagt naja wir nutzen das jetzt dadurch dass es einmal da ist stellen fest es sind sehr viele Bürger Die Anforderungen an sowas sind niedriger beziehungsweise der Rad die Gemeindevertretung kann das selbst entscheiden.

00:39:14: nutzt das trotzdem dass man eine wichtige frage belassen sozusagen die bürger hier zumal Hierzu entscheiden.

00:39:19: Und dann, wenn man das als Rat annimmt, kann man an der Frage auch was arbeiten so dass man sich zu einer zulässigen Frage für eine Einwunderbefragung macht?

00:39:26: Genau und damit da keine Frustration bei den Initiatoren auftritt weil die natürlich für sich genommen recht darauf haben, dass das zur Abstimmung stellt wird, was sie sozusagen fragen kommt dieser Kommunikation wieder besondere Bedeutung zu.

00:39:39: Also wenn man erkennt, ein Bürgerbegehren ist rechtlich unzulässig dann sollte man mit den Initiatoren sprechen und gemeinsam überlegen ob man das nicht etwa umdeuten kann oder ob nicht dass in einen Entschließungsantrag etwa so nach Grundsatzbeschluss des Stadtrates münden kann.

00:39:55: also man sollte schon da versuchen sozusagen dem Zug auf ein anderes Gleis zu lenken damit am Ende nicht entgleist.

00:40:03: Vielleicht

00:40:04: der letzte Punkt, der mir aber auch wichtig ist es ist so dass man gegen die Nicht-Zulassungsentscheidung am Ende immer eine Klagemöglichkeit hat soll heißen auch wenn man als Rat am Ende sagt unsere Bedenken sind so groß wir können das nicht für zulässig erklären Auch da dann bitte kommunikativ deutlich machen.

00:40:22: Wir haben rechtliche Bedenken, gegebenenfalls lässt man sich auch noch mal als Verwaltung oder als Rat da rechtlich beraten durch die Aufsichtsbehörde sozusagen die Kommunalen Spitzenverbände beraten dar.

00:40:32: und natürlich berate ich kein Geheimnis wenn ich sage dass natürlich auch Rechtsanwalte in dem Bereich beraten.

00:40:37: das heißt da kann man sich nochmal absichern.

00:40:39: aber wenn man feststellt die rechtlichen Unsicherheiten sind zu groß dann ist es auch nicht schlimm die Initiatoren auf den Rechtsweg zu verweisen weil denen gibt es.

00:40:46: Es ist nicht so dass damit die Betaligung vorbei ist sondern es besteht die Möglichkeit und möglicherweise ist das auch der beste Weg, um so ein Kommunal ... Umstritten ist Thema, so ein bisschen auf die neutrale Spielwiese Gericht zu ziehen.

00:40:59: Weil da kann man sicher sein, die Verwaltungsgerichte betrachten derartige Fälle komplett nüchtern und sind jetzt eben um in unseren Beispielsfällen zu bleiben keine unmittelbar von der Umweltaußenwirkung Betroffenen oder auch nicht die Eltern von Kindern, die in die neue Grundschule gehen sollen.

00:41:14: Deswegen ist das durchaus ein legitimes Mittel diese Frage am Ende auch sozusagen auf den Rechtsweg zu bringen.

00:41:19: Bei all dem sieht man Ansatz, den man hatte mit Bürgerbegehren durch die Schwierigkeiten und die hohen Anforderungen, die wir versucht haben darzustellen gar nicht so einfach zu bewältigen sind.

00:41:30: Und mitunter dieses Institut nicht ganz diese Durchschlagskraft für mehr demokratische Akzeptanz geschaffen hat.

00:41:38: Ich bin aber der Auffassung, und du kannst mir da gleich widersprechen oder zustimmen.

00:41:42: Das ist wenn man es richtig angeht sowohl seitens der Initiatoren als auch kommunikativseits der Verwaltung schon ein Mittel sein kann was die Bevölkerung mit unterkommunalen Themen vielleicht nicht sagen mit dem selben Interesse begegnet wie jetzt bundespolitischen Themen dadurch irgendwie schaffen kann diese Themen näher zu bringen.

00:42:00: deswegen wäre mein Fazit, es ist ein gutes Instrument.

00:42:04: Aber man muss im Detail wirklich darauf achten dass man's richtig macht und ich hoffe das wir ein paar Anhaltspunkte dafür heute geben konnten und jetzt sozusagen aus meiner Sicht schließen können mit diesen Tipps die wir ja in jeder Folge versprochen haben.

00:42:18: genau und ob das Bürgerbegehren dann am Ende die Brauerei Giesinger erfolgreich aufs Münchner Oktoberfest bringt bleibt abzuwarten.

00:42:28: Nicht abzuwarten bleibt mein Feierabendbier, auf das ich mich jetzt schon freue und genauso freuen wir uns wenn Sie auch bei unserer nächsten Folge wieder dabei sind.

00:42:39: Auf Wiederhören!

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