Folge 1 – Bürgermeisterwahlen und ihre Anfechtung
Shownotes
Bürgermeister*innen werden direkt vom Volk gewählt – und genau deshalb steht so viel auf dem Spiel, wenn eine Wahl angefochten wird. Maximilian Dombert und Dominik Lück nehmen den Fall in Strausberg zum Anlass, um das kommunale Wahlprüfungsverfahren von Grund auf zu erklären: Wer darf wann Einspruch erheben? Welche Anforderungen setzt die Rechtsprechung und warum scheitern so viele Einsprüche an der Substanzierungslast?
Ein zentrales Problem: Am Ende entscheidet oft der Gemeinderat über die Gültigkeit einer Wahl – ein Gremium, das selbst politisch besetzt und aus Wahlen hervorgegangen ist. Die beiden Juristen diskutieren, ob das noch zeitgemäß ist und was Landesgesetzgeber daraus lernen sollten. Für alle, die verstehen wollen, wie Demokratie auf kommunaler Ebene wirklich funktioniert – und warum sie dort besonders schutzbedürftig ist.
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Transkript anzeigen
00:00:02:
00:00:10: Guten Tag, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
00:00:14: Hallo, liebe Podcast-Gemeinde!
00:00:16: Herzlich willkommen zum neuen Kommunalrechts-Podcast Keimzelle der Demokratie.
00:00:21: Mein Name ist Maximilian Dombert und mir gegenüber sitzt mein Kollege Dominik Lück.
00:00:28: Wir freuen uns, dass Sie eingeschaltet haben.
00:00:31: zur ersten Folge unseres Podcasts Vielleicht als kleines Vorwort, ohne dass wir hier zu ausführlich werden sollen für diejenigen da draußen.
00:00:41: Die sich über den Titel oder den Namen unseres Podcasts gewundert haben und vielleicht denken meine Güte unter der Keimzelle der Demokratie machen es die beiden nicht.
00:00:52: Natürlich als Kommunalrechtler haben wir diesen Titel nicht einfach so gewählt sondern uns dabei an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts orientiert Im sogenannten, Dominik hat mich noch mal darauf hingewiesen Rastedebeschluss.
00:01:09: Absolut richtig genau!
00:01:11: Im Rastedeebeschluss hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal den Begriff oder die Worte aufgegriffen und von dem Gemeinden entläufig den Kommunen als Keimzellen der Demokratie gesprochen.
00:01:30: Das vielleicht einmal zur Einordnung, warum wir uns diesen Namen für den Podcast ausgesucht haben.
00:01:35: wie ihr vielleicht schon in unserem Teaser gehört habt soll es bei uns um das Kommunalrecht gehen oder besser gesagt um alles was eine Kommune rechtlich so interessiert?
00:01:47: Lieber Maximilian Meine Aufgabe wird es nicht immer sein, dich zu korrigieren.
00:01:52: An dieser Stelle muss ich aber einmal eingreifen.
00:01:53: Du hast zwar den Rastdate-Beschluss hier geöffnet, hast aber eins übersehen das Zitat und dass es geht wird auch im Rastdate Beschluss nur zitiert ist nämlich in Wirklichkeit bereits aus dem siebten Band der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung des Halts.
00:02:06: bereits in den fünftiger Jahren und so heißt es auch in der Entscheidung ging es darum, wo die Demokratie in Deutschland wieder aufgebaut werden sollte.
00:02:16: Es ging mit Aufbau der Demokratie von unten nach oben, soll heißen Die Kommune und daher kommt das Wort sollten die Keimzelle sein wie man wieder ein demokratisches System in Deutschland etabliert.
00:02:26: Und das ist eben gesagt in den fünfzehn Jahren das erste mal entschieden worden im Rastede Beschluss dann aber nochmal aufgegriffen worden dass sozusagen vielleicht an der Stelle zur Erläuterung
00:02:35: Dominik Das bringt uns ja im Grunde genommen gleich zum heutigen Thema.
00:02:41: wenn die Kommunen, wenn die Gemeinden, die Keimzellen der Demokratie in unserem Staat sind.
00:02:47: Dann ja so könnte man sagen dann hat es eine besondere Bedeutung dass die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf der kommunalen Ebene demokratisch legitimiert sind, das heißt aus Wahlen hervorgegangen sind.
00:03:04: Denn und es kann vielleicht hier als juristischer Podcast auch unser Einstieg sein Das Grundgesetz sagt in Artikel zwanzig Absatz zwei alle Staatsgewalt geht vom Volke aus sie wird von Folge in Wahlen und Abstimmungen Und durch besondere Organe der Gesetzgebung Der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
00:03:24: und genau darum soll es ja in unserer ersten Folge heute gehen, nämlich darum wie insbesondere auf Ebene der Gemeinden die Bürgermeisterinnen und Bürgemeister als Organe der vollziehenden Gewalt durch Wahlen legitimiert werden um damit dem Anspruch des Grundgesetzes gerecht zu werden wonach alle Staatsgewalt vom Volker ausgeht.
00:03:53: Dominik, wir wollen uns heute mit dem Thema Anfechtung von Bürgermeisterwahlen beschäftigen.
00:04:02: Zuletzt etwa hier bei uns in Brandenburg in der Stadt Straußberg haben wir im weitesten Sinne Vorkommnisse gehabt die Möglicherweise, wenn der Podcast erscheint.
00:04:14: Wir nehmen jetzt auf es ist der siebenundzwanzigste Februar.
00:04:17: Der podcast erscheinend vielleicht mit etwas zeitlichem Versatz die dann möglicherweise sich weiterentwickelt haben und Aufklärung gefunden haben.
00:04:26: wir wollen auch gar nicht weiter heute drauf eingehen außer einmal berichten was wir aus Straußberg bislang wissen.
00:04:32: dort kam es zur Bürgermeisterwahl.
00:04:35: in der Hauptwahl konnte keiner der Bürgermasterkandidaten die notwendige Mehrheit auf sich vereinigen und somit gingen sie zwei erfolgreichsten, also die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen.
00:04:49: oder besser gesagt, sie hätten in die Stichwahl gehen sollen wenn nicht der örtliche Landrat die Wahlen abgesagt hätte.
00:04:56: Weil ich vereinfache es etwas einer der beiden Bürgermeisterkandidaten ein kleines Ladengeschäft in der Straußberger Innenstadt betrieben hätte das zugleich eine Postfiliale man kennt das ja diese Postfilialen die sich heutzutage oft auch in Geschäften befinden Betrieben hätte und damit letzten Endes der Ort gewesen wäre.
00:05:18: Entschuldigen Sie bitte den Konjunktiv, an dem die Briefwahlunterlagen nun sozusagen gesammelt eingingen mit anderen Worten Der Bürgermeisterkandidat ohne dass wir an dieser Stelle irgendeiner Art Bewertung vornehmen wollen war nun gerade der Inhaber der Postfiliale in dem in der die Wahl unterlagen lagen.
00:05:39: Jetzt kam eine Sache hinzu.
00:05:41: Der Landrat stellte jetzt fest Gut maßig, nachdem wir das aus der Presseberichten kennen.
00:05:47: Auch in Rücksprache mit den Organen der Stadt.
00:05:50: Dass es insbesondere bei der Briefwahl zu einem interessanten Phänomen gekommen ist.
00:05:55: Üblicherweise ist es so wenn man Briefwahlen beantragt kriegt man die Unterlagen zugesandt Dann gibt es immer so fünf bis zehn Prozent der Briefwahlunterlagen, die dann nicht zurückgesandt werden.
00:06:05: Wo also sich die Wähler dann doch aus welchen Gründen auch immer entscheiden ihre Stimme nicht abzugeben?
00:06:09: Und in Straußberg war's nunso das festgestellt worden ist dass dreißig Prozent dieser Briefwoll Unterlagen nicht zurückgekommen sind.
00:06:17: und der Landrat hat dann hierhin sozusagen eine besondere Auffälligkeit gesehen und im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass eben bei einem der Kandidaten in der Poststelle möglicherweise Briefwallstimmen angekommen sind er festgestellt, dass er hier von einem möglichen groben Wahlfehler ausgeht und hat sozusagen in diesen Prozess eingegriffen.
00:06:37: Und das gibt uns anders heute in dieser Folge mal juristisch fachlich darüber zu sprechen wie denn eigentlich auf kommunaler Ebene das Wahlprüfungsverfahren gesetzlich vorgesehen ist?
00:06:50: Vielleicht können wir auch rechtspolitisch darüber sprechen mit bestimmten Konstellationen, die sich auf der kommunalen Ebene ergeben.
00:07:00: Nämlich das vielleicht der Gemeinderat dann über die Gültigkeit einer Wahl entscheiden muss umgehen sollte.
00:07:07: und wir haben an dieser Stelle wieder mal das Phänomen ich muss es einfach ganz wertneutral so sagen dass aber bestimmte Fragen sich immer um Briefwahl herum zu ergeben scheinen.
00:07:22: Also irgendwie rückt immer die Briefwahr und eine vermeintliche Manipulationshäufigkeit in den Blick.
00:07:31: Und Dominik, du hast noch zur Vorbereitung unserer heutigen Folge gesagt Die Brieffahr wird gerade auch auf kommunaler Ebene immer dann noch besonders brisant wenn es dann etwa um die Stimmabgabe in Altenheimen, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen vor Ort geht.
00:07:49: Ja, das ist absolut richtig.
00:07:50: Aber bevor wir vielleicht in diese sozusagen Bewertungsebene gehen würde ich gerne vielleicht auch unsere Hörerinnen und Hörere einmal mitnehmen wie denn eigentlich so ein Wahlprüfungsverfahren abläuft und wie das eigentlich auf kommunaler Ebene funktioniert?
00:08:04: Und nun hast du an unserem Beispielsfall das schon richtig gesagt.
00:08:07: nehmen wir jetzt einfach mal eine Bürgermeisterwahl dann gibt es immer eine sogenannte Hauptwahl Bei jeder Bürgermeister oder am Ende ist es auch bei Landräten so, wird man dann wenn man eine absolute Mehrheit errungen hat.
00:08:18: Das heißt mehr als fünfzig Prozent der Stimmen und je nach der Kandidatenzahl reicht dann möglicherweise ein Wahlgang nicht aus weil eben bei der Hauptwahl mehrere Kandidaten sagen vertreten sind und keiner über fünfzig prozent hat.
00:08:32: Dann kommt's zu einer Stichwahl.
00:08:34: Und das sogenannte Wahlprüfungsverfahren, also heißt das rechtlichen allen Bundesländern geht dann davon aus dass man wenn diese Stichwahl durchgeführt ist und das Wahlergebnis der Stichwahl feststeht, eine Sitzung des sogenannten Wahlausschusses macht.
00:08:50: Der Wahlauschuss ist ein Kremium was regelmäßig mit Vertretern der entsprechenden Kommune besetzt ist und insbesondere auch die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat, der Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung, je nachdem um welche Art von Kommune es sich handelt, besetzt sind.
00:09:06: Und dieser Wahlauschuss hat dann sozusagen die Aufgabe – die einzelnen Protokolle, Wahlbezirken, Stimmbezirken.
00:09:13: Die Begriffe sind dort unterschiedlich bekommen haben noch mal zu überprüfen, zu schauen in irgendeiner Fehler vor, wo möglicherweise was falsch notiert gibt es Auffälligkeiten und dann ist es regelmäßig so dass dieser Wahlausschuss öffentlich gibt's auch die Möglichkeit zuzuschauen und das entsprechend sozusagen zu überprüfen dass alles korrekt läuft.
00:09:32: Die setzen sich dann zusammen, schauen sich das an und treffen dann die Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Wahl bestätigen das Ergebnis Danach wird es bekannt gegeben und dann geht es im Wahlprüfungsverfahren weiter, weil dann haben die Bürgerinnen und Bürger der entsprechenden Kommune aber auch bestimmte Organe wie die Wahleiterin selbst oder auch Aufsichtsbehörden die Möglichkeit Wahleinsprüche zu erheben.
00:09:58: bringt man dann das zum Ausdruck, wo man sagt da ist irgendwas nicht korrekt gelaufen.
00:10:02: Da ist bei der Wahl vielleicht Einfluss genommen worden noch unmittelbar am Wahllokal oder da haben wir festgestellt dass wir beim Auszählen zugeschaut haben wie jemand Stimmen in den Mülltonnen geworfen hat.
00:10:13: Wie gesagt, da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.
00:10:15: aber diese Wahleinsprüche sind sozusagen dann das Mittel der Wahl.
00:10:19: nachdem das Ergebnis festgestellt worden ist es wieder Aufgabe der Wahlleiterin oder des Wahlleiters, diese Einsprüche zu bewerten.
00:10:30: Und dann ist es jedenfalls in vielen Bundesländern so, dass auf kommunaler Ebene die Stadt vor Ort und Versammlung oder der Gemeinderat darüber zu befinden hat ob diese Wahleinsprüche zulässig und begründet sind oder eben nicht und dann die sogenannte Wahlprüfungsentscheidung trifft.
00:10:46: Nachdem die Entscheidung getroffen ist wird sie den Wahleinspruchsführern bekannt gemacht bzw.
00:10:51: es gibt sogar eine Regelung, dass das förmlich zugestellt werden muss.
00:10:56: also wir sind im Verwaltungsrecht dann bei dem Institut der Zustellungen und das ist wichtig weil diese frist ganz entscheidend ist weil dieser Bescheid der dann praktisch den Beschluss des Gremiums umsetzt den kann man eben binnen Monatsfrist vor dem Verwaltungstgericht angreifen.
00:11:10: wer bekommt denn da diesen bescheid?
00:11:12: Also die Wahleinspruchshührer
00:11:15: diejenigen, die den Einspruch geltend gemacht haben.
00:11:17: Die Wahlleitung und auch die jeweilige Kommunalaufsichtsbehörde.
00:11:20: Das mag in dem einen oder anderen noch eine größere Runde sein aber das ist sozusagen der Regelfall der jene, die diesen Bescheid bekommen gegen denen dann die Klage von Verwaltungsgerichte erhoben werden kann.
00:11:29: Das heißt also jeder, der ein Waleinspruch erhoben hat, kann wenn er mit der Entscheidung über den Wahleinspruch nicht einverstanden isst die Verwaltung Gerichte anrufen.
00:11:38: Genau, das ist sozusagen das Wahlprüfungsverfahren wie es vorgesehen ist.
00:11:42: und wichtig ist in dem Zusammenhang noch eins.
00:11:45: Wir haben uns deutschen Wahlrecht generell und im Kommunalwahlrecht ist das nicht anders ausgestaltet darauf geeinigt dass es einen Grundsatz gibt möglichst das Ergebnis stabil zu halten.
00:11:56: soll heißen man hat so sagen vor dem Hintergrund dass man da passt wieder zum Titel unseres Podcastes gesagt hat wir wollen demokratische Strukturen schaffen und möglichst schnell ein großes Vertrauen herstellen, hat man gesagt wir wollen nur, wollen sicherstellen das eben Wahlergebnisse Bestand haben soll heißen.
00:12:16: Man hat in den Regelungen und das zieht sich auch durch die Rechtsprechung festgelegt dass eben nur unter ganz bestimmten Gesichtspunkten Wahlen tatsächlich wiederholt werden müssen oder Ergebnisse korrigiert werden müssen und das findet sich eben in diesen Regelungen wider.
00:12:29: kann man sagen dass es damit auch eine Art Grundsatz gibt Prüfungen und Überprüfungen immer sozusagen vom Ende her führen.
00:12:39: Das heißt also, gerade jetzt das was in Straußberg passiert ist es durchaus eine Besonderheit dass dort der Landrat nicht als Person sondern als zunächst einmal Aufsichtsbehörde in den Wahlakt insoweit sozusagen eingegriffen hat als er die Wahl besser gesagt die Stichwahl nach Durchführung der Hauptwahl abgesagt hat.
00:13:00: Normalerweise, so wie du es schilderst sieht das Wahlprüfungsverfahren doch vor dass wir erst einmal die Wahlen unter der Prämisse sie auch möglichst intakt zu lassen sozusagen ihrem Verfahrensgang überlassen und vom Ende her überprüfen.
00:13:14: genau genau das ist absolut richtig so ist es gedacht und jetzt ist dann auch das vielleicht so sagen bevor wir denn einsteigen noch als weitere inhaltliche Erläuterung so dass die Anforderungen die an so einen Wahleinspruch gestellt werden von der Rechtsprechung sehr hoch gesetzt werden.
00:13:28: Ich will vielleicht hier einmal, weil wir ja ein juristischer Podcast sind auch mal das Bundesverfassungsgericht zitieren.
00:13:33: Das hat nämlich bereits in den Neunzehnten und Siebzig natürlich nicht anlässlich von Kommunalwahlen aber hat sozusagen zum Stichwort des Wahleinspruches die Anforderungen definiert.
00:13:44: Die Begründung eines Wahleinspruchs muss mindestens den Tatbestand, auf den die Anfechtungen gestützt wird erkennen lassen und – das ist entscheidend – genügend substantiierte Tatsachen enthalten.
00:13:55: Die Wahlprüfung findet also nicht von Amtswegen statt noch erfolgt sie stets in Gestalt der Prüfung der gesamten Wahl.
00:14:02: vielmehr richtet sich ihr Umfang nach dem Einspruch durch den der Einspruchsführer den Anfechthungsgegenstand bestimmt.
00:14:09: Aus der Begründungspflicht folgt, dass diese Abgrenzung auch danach vorzunehmen ist inwieweit der Einspruchsführer den Einspruch substantiiert hat.
00:14:18: Soll heißen nach dieser Rechtsprechung die seit von der Verwaltungsgerichtsbarkeit mehr oder weniger so angewendet wird sehen wir das wir sehr hohe Anforderungen auch daran haben was ich da legen muss wenn ich der Auffassung bin die Wahl war nicht korrekt.
00:14:34: Dominik
00:14:35: du hast ja jetzt kann man an dieser Stelle ganz offen sagen nun schon mehrfach Wahlprüfungsverfahren begleitet oder Kommunen auch entsprechend beraten, oder auch juristisch eben die Wahleinsprüche geprüft.
00:14:51: Gerade mit Blick auf die Substanzierungsanforderungen.
00:14:53: Was sind denn so die typischen Probleme?
00:14:57: Die sich juristische Mitblick auf die Substanzierung Last stellen aber auch vielleicht politisch kommunalpolitisch.
00:15:05: also ich sage mal so ein Stichwort Man weiß ja, es ist ja im Ort bekannt und man hört's ja überall das es da nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll.
00:15:15: Wird so was?
00:15:16: Man hört es ja überall und man weiß dass ja Reichen um der Substanzierungslast zu genügen?
00:15:21: Nee, das klingt ja schon in der Art und Weise wie die Frage stellt an.
00:15:25: Das reicht natürlich nicht aus und das ist auch in der Praxis tatsächlich das große Problem.
00:15:29: Ich kann da in der Tat sagen ich habe gerade im letzten halben Jahr drei derartige Verfahren hier bei Bürgermeisterwahlen in ostdeutschen Bundesländern mit betreut.
00:15:39: soll heißen, da war ich derjenige der in der Situation.
00:15:42: Ich hatte es vorher vom Ablauf beschrieben.
00:15:45: wenn dann die Einsprüche vorliegen Dann ist es zunächst mal Aufgabe der Wahlleitung die so zu bewerten damit die Stadtverordneten eine Entscheidung treffen können.
00:15:54: und bei dieser Bewertung tun sich natürlich wahlleitungen regelmäßig Ehrenamtler meistens aber Mitarbeiter der Stadtverwaltung schwer weil sie sagen diese Rechtsprechungskentnisse nicht haben und natürlich da immer auch eine gewisse politische Drucksituation entsteht, wenn so ein Wahleinspruch vorliegt.
00:16:08: In diesem Zusammenhang bin ich also sozusagen beauftragt worden und habe die Wahlleitungen dabei unterstützt, sagen eine Bewertung dieser Einsprüche vorzunehmen.
00:16:16: Und wenn man sie sieht dann ist es in der Tat so dass es schon auch immer irgendeinen Anlass gegeben hat bei so einer Wahl wo man drüber gestolpert ist und eine Auffälligkeit und dann stürzen sich aber alle sozusagen auf diese Auffählichkeit mit möglichst juristischen Worten zu umschreiben.
00:16:33: Ich habe auch schon festgestellt, dass mitunter vielleicht auch schon KI eingesetzt worden ist.
00:16:38: und nun wissen wir alle KI so sagen sammelt Eindrücke ist aber selten maximal präzise.
00:16:44: und das ist das Problem.
00:16:44: es steht eben ganz häufig drin ja man hat ja im ganzen Ort gehört dass sozusagen mit den Briefwahlunterlagen etwas nicht stimmte oder aber wir haben auch mitbekommen, das dort in den Altenheimen es ja dazu gekommen sein soll.
00:16:59: Dass da die Alten gar nicht selbst gewählt haben... ...dass der Pfleger
00:17:02: den Bewohnerinnen und Bewohnern den Stift quasi geführt hat und
00:17:06: genau!
00:17:06: Und das ist genau das Beispiel des Problemes.
00:17:09: Es bleibt in dieser Allgemeine wie ich jetzt beschreibe Also gerade das Thema sozusagen Wahlen, Altenheimen ist in den Kommunalwahlverordnungen.
00:17:16: Die dann das Wahlrecht nochmal präzisieren genau geregelt wie das zu erfolgen hat wenn es dazu Unterstützungshandlungen kommt und es ist klar dass es da zu Fehlern kommen kann.
00:17:24: ich will gar nicht sagen dass das kein Bereich ist der Fehler anfällig ist.
00:17:27: Das Problem ist wenn in so einem Wahleinspruch steht ja wir haben hier im Ort drei Altenheime Und die drei Alte Heime sind in dem Brieffallbezirk eins und im Brieffall Bezirk Eins Hat Ja Der Kandidat der in Den anderen Bezirken Nicht Gut war Plötzlich ein besonders hohen Stimmenanteil, dann muss ja hier manipuliert worden sein.
00:17:46: Und dann haben wir einfach das Problem dass wir diese Substzentierungsanforderung dieses Bundesverfassungsgesellschaft damit nicht erfüllt haben.
00:17:53: und das ist eben was man regelmäßig bei diesen Einsprüchen findet, dass man sehr stark sozusagen mit Gerüchten arbeitet oder eben auch schnellen Rückschlüssen von denen ich gar nicht sagen will, dass sie sagen komplett von der Hand zu weisen sind.
00:18:05: Aber das Problem ist eben, dass diese Einsprüche häufig keine Substanz aufweisen und aber natürlich auch immer thematisch bestimmte Bereiche betreffen.
00:18:13: Briefwahl Altenheime ist ein Klassiker den wir jetzt schon mehrfach in so einem Wahlprüfungsverfahren begegnen.
00:18:18: Und
00:18:18: jetzt entsteht juristisch das Problem oder eines der Probleme wenn am Ende die Entscheidung über die Wahleinsprüche Entschuldige, wenn ich jetzt unpräzise bin damit die Gültigkeit der Wahl von den Gemeinderäten, von den Stadtvornhändenversammlungen und von den Stadträten zu treffen ist.
00:18:42: Denn dann ist es ja so dass du also jetzt entweder als juristischer Berater oder aber die Wahlleiterinnen und Wahlleitern die Einsprüche prüfen und sagen Ja, aber das ist nicht substanziiert genug da ist nicht klar genannt wer hat wann, was wie falsch gemacht.
00:19:00: Sondern es sind einfach sozusagen die ortstypischen Munkeleien.
00:19:05: Wenn jetzt also ihr juristisch sagt an dem Wahleinspruch ist nichts dran oder aber er genügt der Substanzierungslast nicht und ist daher zurückzuweisen dann müssen trotzdem am Ende die finalen Entscheidungen von den Stadtvornenden von den Stadträten getroffen werden Und die wiederum sind ihrerseits ja gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger entscheiden dann auch in der Öffentlichkeit einer Stadtratssitzung vor den Augen der Presse, vor dem aufgebrachten Einwohnerinnen und Einwoner die ja sowieso schon sagen man weiß ja im Ort dass das mit der Briefwahl alles nicht rund gelaufen ist.
00:19:39: Und natürlich unter einem besonderen politischen Entscheidungsdruck stehen.
00:19:44: wie Ist das in der Praxis, wie geht man damit um?
00:19:48: und wäre das vielleicht tatsächlich etwas wo man rechtspolitisch auch nochmal an die dann ja Landesgesetzgeber herantreten könnte.
00:19:56: Um zu sagen naja ob dass sozusagen zum Vertrauen in die Legitimität der Wahl beiträgt wenn man das Gefühl hat am Ende ist es eine Entscheidung im Stadtrat und wer will dann die Hand heben?
00:20:09: Und wer hat sie nicht gehoben?
00:20:11: Genau das Problem ist Dort im Stadtrat letztendlich eine juristische Entscheidung treffen, die aber zu politischen gemacht wird.
00:20:21: Soll heißen eigentlich ist nach dem Ergebnis der Wahlprüfung ein Ergebnis klar?
00:20:25: Entweder sind die Einsprüche substantiiert begründet und stellen begründen schwerwiegende Fehler, die dann das notwendig machen, dass die Wahl wiederholt wird oder aber – und das ist der Regelfall – sie sind eben schon nicht substantiieren genug bzw.
00:20:38: sagen es ist materiell nichts gerügt was sozusagen zur Begründetheit des Einspruchs führt, weil kein Wahlfehler der Relevante ist im Wahlprüfungsverfahren.
00:20:47: Das ist noch eine Hürde.
00:20:48: vorgetragen ist.
00:20:49: und dann ist aber die Situation das natürlich so eine Ratssitzung immer irgendwie auf ne politische Weise funktioniert.
00:20:56: Und ich hatte jetzt zuletzt ne Konstellation auch ganz spannend, weil möglicherweise erst malig.
00:21:04: Vielleicht kann das auch in der Zukunft noch häufiger vorkommen, da hatten wir zwei Kandidaten die in der Stichwahl waren.
00:21:11: Ein Kandidat wäre definitiv von der Mehrheit der Stadtverordnung Versammlung getragen worden aber die andere Kandidatin hat eben die Stichweil gewonnen.
00:21:20: Auch äußerst knapp.
00:21:21: es waren insgesamt nur hundertfünfzig Stimmen Und auch hier gab es wieder Wahleinsprüche, die gesagt haben, wie ich das eben beschrieb.
00:21:28: Naja, hier bei der Briefwahl und im Übrigen hatten wir auch das Gefühl, dass wir in diesem Wahlausschuss gar nicht richtig zu Wort gekommen sind.
00:21:34: Die Wahlleiterin hat uns da einfach was vorgelegt und haben das leider alle unterschrieben und unsere Fragen wurden gar nicht beantwortet.
00:21:40: Es soll heißen, es wurde und das ist natürlich muss man auch klar sagen.
00:21:43: Natürlich auch im Thema politischer Parteien die Interesse daran haben unser demokratisches Wahlsystem zu destabilisieren so was vorzutragen.
00:21:51: Und da muss man wieder sagen steht da Tropfenhöhl den Stein.
00:21:54: langere Rede kurzer Sinn.
00:21:55: wir hatten hier auch wieder eine große Diskussion im Gremium aber in der Stadtverordnung sind eben die Fraktionen die den unterlegenden Kandidaten tragen in der Mehrheit und es führte ganze zog sich über mehrere Sitzungen am Ende dazu dass diese Fraktionen gemeinsam sich entgegen meinem juristischen Votum und entgegend dem, was sozusagen die Wahlleitung vorgeschlagen hat entschieden haben.
00:22:19: Wir erklären die Wahl für ungültig mit riesigem Medienecho.
00:22:23: Und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass das ein Ergebnis wird, was für den Verwaltungsgericht nicht halten wird.
00:22:28: aber wie du sagst wir haben genau das praktische Problem Das am Ende die sagen unmittelbar betroffen sind selbst mitwirken Die Entscheidung darüber reffen ob eine Wahl gültig ist oder nicht.
00:22:39: Das habe ich glaube ich zum Ausdruck gebracht.
00:22:41: Ob das so ist, es ist vielleicht keine extrem komplexe aber trotzdem eine juristische Fragestellung die natürlich für einen Ehrenamtler der im Stadtrat sitzt jetzt sagen sich nicht auftränkt sondern die muss zugänglich gemacht werden und wenn es dann so ist dass halt er von der Kommune sagen beauftragte Anwalt sozusagen nicht das Vertrauen findet weil man sagt naja der is ja von der Commune beauftragt und da isser gegen uns dann kann so ein Ergebnis beikommen.
00:23:05: Du kannst dir vorstellen, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben das ähnlich wie hier jetzt zu erklären wie es verfahren läuft aber Ich fand da kein Gehör und am Ende ist jetzt diese Wahl für ungültig erklärt worden.
00:23:14: Also vielleicht Dominik wenn du erlaubst können wir das ja sogar in den größeren Kontext einordnen.
00:23:19: Wir haben halt das Problem dass Gemeinderäte Stadträte stattfordern Versammlungen Gemeindevertretung wie auch immer sie in dem jeweiligen Bundesland heißen mögen So eine Stellung einnehmen
00:23:31: die
00:23:32: etwas von einem Parlament hat, wo Abgeordnete sitzen.
00:23:38: Aber eigentlich kein Parlament ist.
00:23:41: die Mandatsträger dort sind auch keine Abgeordneten wie wir sie im Landtag oder im Bundestag haben sondern sie sind eigentlich Teil der Exekutive der ausführenden Gewalt und damit an Recht und Gesetz gebunden.
00:23:55: Sie sind nicht wie die Abgeordneten im Bundestage oder im Landtag nur ihrem Gewissen unterworfen sondern sie müssen ihre Entscheidungen an den Gesetzen ausrichten.
00:24:07: Und wenn du jetzt sagst, das Gesetz hier konkretisiert durch eine bestimmte Rechtsprechung gibt es nun mal vor dass ein Wahleinspruch substanziiert sein muss und wenn er das nicht ist dann genügt der den Anforderungen nicht.
00:24:18: Dann müssen die jetzt dazu berufenden Mandatsträger den Wahleinspruch eigentlich als unzulässig zurückweisen oder als Unbegründe zu rückweisen unabhängig davon, wie sie politisch selber dazustehen.
00:24:32: Und das Problem kennen wir auch aus anderen kommunalrechtlich relevanten Bereichen.
00:24:36: Wir kennen es beim Baurechtlichen Einvernehmen, beim Gemeindlichen Einvernhmen nach § thirty-six BauGB.
00:24:42: Wenn es um ein großes, umstrittenes Vorhaben geht dann kann die Stadtverwaltung prüfen und sagen ja wohl Das Vorhabem ist planungsrechtlich zulässig.
00:24:55: stehen wir vor der Herausforderung, dass wenn das Vorhaben politisch unbeliebt ist, der Gemeinderat möglicherweise das Einvernehmen nicht erteilen will obwohl er müsste.
00:25:06: Genau die Situation, die du beschreibst, ist komplett vergleichbar zu der, bei der Erscheinung über Wahleinsprüche haben.
00:25:13: es kommt hier noch hinzu, dass das Wahlrecht hier auf Grundsätzen basiert.
00:25:25: Kommunalwahlrecht ist kein Rechtsgebiet, was jetzt besonders dynamisch ist, wo sich regelmäßig Dinge ändern.
00:25:30: Aber es ist eben ausgestaltet für die gute alte Bundesrepublik, wo solche Dinge funktioniert haben.
00:25:37: und wir haben das Phänomen, dass wir auch zunehmend in den kommunalen Gremien andere politische Kräfte haben.
00:25:44: Politische Krächte mit der Tatsache, dass man dem möglicherweise nicht vertraut, was aus der Verwaltung kommt, politisches Kapital schlagen oder vielleicht gerade deshalb in den Gremiens sitzen Und dann kommen wir zu so schwierigen Situationen, das eben anders als in früheren Zeiten.
00:26:00: Also ich kann das für mich sagen... Ich bin jetzt ja seit den Anwalttätigkeiten von Beginn an mit dem Schwerpunkt im Kommunalrecht.
00:26:09: Seit Jahrzehnten ist das ein Thema was vor mehr vorkommt und auch wenn ich keine Mein anwaltlicher Schreibtisch ist zu klein, um von empirischen Erhebungen zu sprechen.
00:26:19: Ich kann aber schon sagen dass ich mit den jeweiligen Kommunalwahlzyklen hier insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern schon feststelle das jedes Jahr im Prinzip mit jeder Kommunal-Wahl... Der
00:26:29: Gemeinderat hat immer weiter sich auffächert weil möglicherweise die... Ja und nicht
00:26:33: immer mehr Verfahren dieser Art habe muss man klar sagen.
00:26:35: also ich glaube ich habe es glaube ich zwei tausendsechzehnmal ein Verfahren gehabt dann hat's gedauert.
00:26:39: aber wie gesagt allein jetzt im jahr zweitausend fünfundzwanzig beginnen zweitausend sechsund zwanzig dieser Verfahren betreut, die dann auch sozusagen immer noch einen Schritt weiter führen.
00:26:49: Soll heißen früher habe ich dann eine Prüfungsstellungnahme geschrieben und die wurde dann akzeptiert und jetzt wird sie einfach in Abrede gestellt.
00:26:57: und das ist in der Tat neu.
00:26:59: und eine Veränderung im Prozess den wir da
00:27:02: haben?
00:27:03: Die Polarisierung der kommunalpolitischen Landschaft – Ich will nicht so weit gehen zu sagen Zersplitterungen weil wir auch nicht mehr immer nur klassisch sogenannten Altparteien vertreten haben, sondern sich möglicherweise unabhängige Bürger- und Wählervereinigungen gründen.
00:27:17: Und wenn es da möglicherweise zu weiteren Aufspaltungen kommt, dann haben wir da eine – also wir kennen durchaus Stadträte mit dreizehn Fraktionen mittlerweile.
00:27:28: Da wird's natürlich immer schwieriger, Entscheidungen zu treffen, ob gleiches oft einfach juristisch rechtliche Entscheidungen sind bei denen ist gar nicht um ein politisches dafür oder dagegen geht.
00:27:40: Und Dominik, wir kennen das noch vielleicht auch aus einem anderen Beispiel und da können wir mal überleiten zu einer rechtspolitischen – ich will nicht so weit gehen – Forderung.
00:27:48: aber mit dem rechtspolitischem Vorschlag den man diskutieren muss und zwar kennen wir das sogar aus einer gemeinsamen Bandatsbearbeitung der ging es um ein Bürgerbegehren gegen einen politisch umstrittenes Infrastrukturprojekt und dort musste der Stadtrat einzig und allein Die Frage entscheidend, ob ein Bürgerbegehren zulässig war.
00:28:12: Es ging nicht darum zu entscheiden, ob das Infrastrukturprojekt genehmigungsfähig war, ob es politisch richtig war oder sinnvoll war – es ging gar nicht mal um das Projekt selbst!
00:28:24: Es ging nur um die juristische Frage ist das Bürgerbegehrn zulässig?
00:28:29: Und wir saßen da, Gemeinderat war gut besucht.
00:28:33: Der Rathaussaal reichte kaum aus, mussten tatsächlich mit Polizeibegleitung also nicht wir beiden sondern das musste die Polizei kommen um sozusagen für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Sitzung zu sorgen.
00:28:48: und dann saßen dort.
00:28:49: die Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern haben sich unsere juristische Empfehlung angehört Und mussten nun unter den Augen einer bisweilen aufgebrachten Öffentlichkeit entscheiden, nur allein ob das Bürgerbegehren zulässig war oder nicht.
00:29:06: Aber diese Differenzierung bei allem Verständnis für Öffentlichkeit und auch das Interesse – und das ist ja nun Gott sei Dank auch da an kommunalen Entscheidungen durch die Öffentlichkeiten – war natürlich trotzdem es für diese Stadträte schwer nun wirklich deutlich zu machen, und zwar auch für uns eine Herausforderung deutlichzumachen.
00:29:26: Das ist nicht darum ging mit dem Ja oder Nein zu sagen ob man für das Infrastrukturprojekt oder gegen das Infrastrukturprojekt war sondern es ging einzig und allein um die juristische Entscheidung.
00:29:39: Eine Entscheidung die im übrigen auch vom Verwaltungsgericht nachgeprüft werden kann und auch in unserem Fall nachgeprüft worden ist mit der Folge dass sich dann auch unsere juristischer Einschätzung da durchaus bestätigt gesehen hat.
00:29:52: Und damit sprichst du einen Punkt an, auf den du ja hingearbeitet hast jetzt argumentativ über den man aus meiner Sicht auch im Kommunalwahlrecht diskutieren muss?
00:30:02: Bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden haben jetzt viele Bundesländer schon reagiert und haben die Entscheidung über die Zulässigkeit gar nicht mehr bei dem gewählten Gemeinderat oder der Gemeindevertretung belassen, Bedenke bei den Bürgerbegehren gibt es ja auch sogenannte kassatorische Bürgerbegären, also Begehren die darauf gerichtet sind einen Beschluss aufzuheben.
00:30:21: Den diese Gemeindevertretung möglicherweise selber gefasst
00:30:24: hat?
00:30:24: Genau und da ist das Problem natürlich noch größer weil man letztendlich sozusagen ein Bürgerbegehen für zulässig erklären muss im Zweifel.
00:30:30: Mit dem der eigene Beschluss einkassiert werden soll!
00:30:33: Genau
00:30:33: und deswegen entscheiden da jetzt ganz häufig die Aufsichtsbehörden... Also noch nicht alle Bundesländer haben das so ausgestaltet aber viele Länder haben jetzt reagiert dass praktisch diese rechtliche Entscheidung keine mehr des Rates ist.
00:30:45: und wenn du jetzt fragst, was eine Empfehlung meinerseits wäre dann ist das etwas wo ich auch sagen muss.
00:30:50: Das ist natürlich auch bei entsprechenden Wahlprüfungsentscheidungen durchaus zu erwägen dass man diese Entscheidung nicht beim Cremium lässt.
00:30:58: Und wir haben jetzt im Beispielsfall immer von der Bürgermeisterwahl gesprochen, aber das Wahlprüfungsverfahren läuft in gleicher Weise natürlich auch ab bei der Wahl zur Gemeindevertretung.
00:31:06: Also bei der Kommunalwahl wo es nicht um den Einzelnen geht sondern sagen um das Kremium insgesamt und da ist das Problem dann noch mal größer.
00:31:14: Auch da kann ich sagen dieses Beispiel gibt es also des Bundesland Sachsen zum Beispiel eine Regelungen getroffen wo eben nicht die Gemeindevertretung zuständig ist für diese Wahl Prüfungsentscheidung sondern die Kommunalaufsicht.
00:31:27: allerdings ist ein Punkt dabei entscheidend.
00:31:29: Und das muss man natürlich immer sehen, wir haben vorher Eingangs über das Grundgesetz gesprochen und sagen über das Demokratie-Prinzip und haben es verortet.
00:31:38: in Artikel acht und acht zwanzig Absatz zwei des Grundgesetzes steht auch das kommunale Selbstverwaltungsprinzip.
00:31:43: Das heißt den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.
00:31:50: Da steckt auch sowas drin wie eine kommunale Organisationshoheit und in dem Moment, wo wir diese Aufgabe der Gemeinde nicht mehr überlassen selbst darüber entscheiden, Bürgermeisterwahl ausgegangen ist, sondern sagen das könnt ihr nicht.
00:32:02: Das macht die Aufsichtsbewürde haben wir natürlich auch eine Situation dass wir derne Aufgabe letztendlich auf einer anderen Ebene verlagern.
00:32:08: soll heißen Die Diskussion darüber in juristischer See kann ich mir schon vorstellen.
00:32:11: Ich glaube aber jedenfalls nach meinen Eindrücken der letzten Monate wäre das etwas wo Landesgesetzgeber verstärkt drüber nachdenken müssten weil wir ansonsten die Gefahr haben Dass eben strukturelle Mehrheiten in eine Richtung In der Lage sind sozusagen Wahlen aus sich heraus zu delegitimieren und anzugreifen, weil das kann ich sagen in der Kommune, in der ich tätig war, wo jetzt die Bürgermeisterwahl unwirksam ist.
00:32:35: Das bringt natürlich die Leute dort auf, die sind aufgeregt und sozusagen das Vertrauen in den Wahlvorgang als solcher ist zutiefst erschüttert.
00:32:43: Und es ist eben auch wieder notwendig, die Bürger einzufangen.
00:32:46: was passiert hier damit wenn unsere Bürgemeisterwahlen unwirksam ist?
00:32:49: Wer ist denn überhaupt der Leiter der Verwaltung?
00:32:52: Das sind alles Folgefragen, die entstehen und die müssten nicht entstehen, wenn man diese juristische Fragestellung dort zuordentwo vielleicht auch Juristen sitzen, die den Abstehenden bewerten können.
00:33:01: Zumales Jahr du sagst es geht darum den Gemeinden auch eine gewisse Organisationshoheit zu belassen.
00:33:08: hier geht es ja aber tatsächlich um dann eine Rechtsfrage mit einem Ergebnis über das man sicher diskutieren kann aber was im Ergebnis mit Ja oder Nein zu beantworten sein wird und ja auch von den Verwaltungsgerichten entschieden bzw.
00:33:22: überprüft und dann entschieden wird so dass wir vielleicht keinen ganz so großen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung haben, wenn einfach die Aufsichtsbehörde über die Anforderungen entscheidet.
00:33:35: Die ohnehin sich aus den Gesetzen und der Rechtsprechung selbst ergeben.
00:33:40: Dominic du hast das eben gesagt?
00:33:43: Die Frage wer ist jetzt eigentlich an der Spitze der Stadtverwaltung?
00:33:47: Wer hat denn die Wahl gewonnen?
00:33:48: wie setzt sich dann der Gemeinderat zusammen?
00:33:50: Das sind alles Fragen die von besonderer Wichtigkeit sind nicht nur aber gerade natürlich auf der kommunalen Ebene, also besonders nah an den Bürgerinnen und Bürgern dran.
00:34:00: Insofern ist es sicherlich ein hohes Gut-und auch für die Akzeptanz von Entscheidungen wichtig dass die Legitimationsprozesse, die Legitationsakte mit denen sozusagen die Staatsgewalt vom Volk auf die Entscheidungsträger transferiert wird, dass sie sozusagen über jeden Zweifel erhaben sind.
00:34:23: Damit sich dann auch alle den Entscheidungen in Anführungsstrichen unterordnen können.
00:34:29: und ich finde es gehört vielleicht gerade in der Demokratie zu der Grundtugend schlechthin, das man auch Entscheidungen akzeptiert, die nicht der eigenen Meinung entsprechen.
00:34:41: Das ist glaube ich Wesenskern der Demokraties und das ist sozusagen eine Spielregel die hier in diesen Fällen immer wieder angegriffen wird, indem man versucht zu sagen ich akzeptiere die Entscheidung nicht weil... Die Bürgermeisterin ist ja gar nicht richtig gewählt worden.
00:34:56: Der Gemeinderat hat das ja alles geschoben und gemauschelt Und deswegen ist es so wichtig dass wir Wahlakte insbesondere auf der kommunalen Ebene Dass wir diese Wahlprozesse und die Wahlergebnisse schützen.
00:35:11: und vielleicht Dominik aus deiner anwaltlichen Erfahrung hast du Handlungsempfehlungen wie Kommunen, ganz allgemein gesprochen Kommunalverwaltungen, Wahlleitungen mit Anfechtungssituationen umgehen sollten.
00:35:25: Wie begleitet ihr das normalerweise so auch in der Öffentlichkeitsarbeit?
00:35:30: Was sind deine Handlungsemfälungen?
00:35:33: Sehr gerne und das ist vielleicht auch so der Ausblick den wir in jeder Folge unseres Podcasts geben wollen.
00:35:39: Ich glaube, ganz wichtig und erste Empfehlung ist für Kommunen Wahlleitungen die sich derartigen Einsprüchen ausgesetzt sind nehmen Sie das Ganze ernst auch wenn es vielleicht auf den ersten Blick mit der fachlichen Brille einer Wahlleitung absurd erscheint was dort vorgetragen worden ist.
00:35:56: Soll heißen in der Stellungnahme die Wahrleitung abgegeben sollte wirklich auch ein Schwerpunkt darauf gelegt werden den Betroffenen das Verfahren zu erklären?
00:36:05: ja weil ich glaube dass ist wichtig dass die Beteiligten wissen dass ein Waleinspruch hohe Anforderungen hat, das das bewusst gewollt ist und es nichts ist was eine Wahlleitung festlegt sondern das letztendlich die Rechtsprechung ist.
00:36:19: Dann kann noch verdeutigt werden übrigens auch im Fall wo häufig Wahlentsprüche dran scheitern man braucht immer die Rechtsbrechung nennt das sogenannte Mandatserheblichkeit Soll heißen, auch wenn wir tatsächlich nachweisen können dass möglicherweise eine Stimme nicht abgegeben werden konnte oder es bei einer Stimme tatsächlich zu einem Fehler kam reicht das mitunter nicht aus.
00:36:38: Sondern es muss eben sozusagen ein Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben.
00:36:41: Auch das ist wichtig nochmal den Betroffenen darzustellen Dass ein bloßer Fehler nicht ausreicht und ja auch nicht ausreichen soll, weil sonst müsste man jede Wahl wiederholen.
00:36:51: Aber ich glaube da ist es wichtig sich Zeit zu nehmen diese Wahleinspruch auch nicht in so einer Sitzung irgendwie um ein bis über dreieinfünfzig noch schnell abstimmen zu lassen sondern wirklich den betroffenen Raum zu geben.
00:37:02: die Gesetze sehen auch vor dass die Wahler Spruchsführer sicher äußern sollen.
00:37:06: und dieses ich sage mal dieser demokratische Akt dem sollte auch ausreichend Raum gegeben werden.
00:37:12: Ganz wichtig, aber es sollte auch natürlich darauf geachtet werden das nicht nur die einen sich ausreichend äußern können.
00:37:17: Sollte sie eben auch die Möglichkeit gegeben werden dass auch Gemeindeverdreter vielleicht im Vorfeld darüber informiert werden um das es da geht.
00:37:24: in der medialen Begleitung glaube ich ist es wichtig dass Wahrleitungen das auch einordnen was da passiert weil natürlich der Skandalmedial immer interessanter ist als also sagen das was dahinter steht.
00:37:36: Das heißt auch da würde ich empfehlen möglichst proaktiv, auch als Verwaltung auf die örtlichen Medien zuzugehen und dem Sagen passen sie auf.
00:37:44: Diese Entscheidung wird hier getroffen.
00:37:46: wir erklären aber mal im Vorfeld zur Einordnung für die Bürgerinnen und Bürger um was es hier eigentlich geht.
00:37:50: Das sind so meine beiden Tipps.
00:37:52: Also nehmen Sie die Einspruchsführer ernst!
00:37:54: Das zeigt sich auch in dem wie sie sich damit auseinandersetzen.
00:37:58: bereiten sie eigentlich die Bevölkerung über die Medien, möglicherweise auch über eigene Veröffentlichungen auf der Homepage und so was darauf vor, was eigentlich in so einer Wahlprüfung passiert.
00:38:07: Einfach weil es ein Thema ist, das sehr schnell emotionalisiert ist und man sehr schnell sozusagen Fehlvorstellungen
00:38:13: hat.
00:38:13: Denn eine Besonderheit kann man vielleicht zum Abschluss noch einmal herausheben gerade Bürgermeisterinnen und Bürgemeistern und Landräte sind ja in unserem Staatswesen Ämter, die tatsächlich unmittelbar vom Volk gewählt werden.
00:38:30: Der Bundeskanzler wird nicht unmittelba vom VolK gewählt.
00:38:33: Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin werden nicht unmittelbar von dem VolK wählt.
00:38:38: Landtage gleichermaßen nicht!
00:38:41: Aber Bürgermeisterinnen und Bürgemeister, Landräte und Landrähte, die schon.
00:38:46: Und deshalb ist es aus unserer Sicht so besonders wichtig hier die Ordnungsgemäßheit die Akzeptanz, die Legitimität der Wahlakte sicherzustellen.
00:38:59: Das war ein sehr schönes Schlusswort was ich nur noch dadurch ergänzen kann dass man sagen kann deshalb sind Kommunen auch die Keimzelle der Demokratie und deshalb heißt unser Podcast so.
00:39:10: Iber Max, ich danke dir für dieses erste Gespräch!
00:39:12: Mir hat es
00:39:13: große Freude gemacht.
00:39:15: Nächste Folge werden wir vielleicht etwas mit vertauschten Rollen arbeiten?
00:39:19: Ich habe dich heute gefragt nächste Mal darfst du mir zu einem anderen Thema auf den Zahn füllen und mir mal sagen was du so von den weiteren Dingen hältst die unsere Kommunen im Land bewegen.
00:39:32: Vielen Dank für das Gespräch und ich hoffe auch Sie hatten ein bisschen Freude daran.
00:39:36: Und wir freuen uns darauf, wenn sie auch beim nächsten Mal wieder hören zuhören, wenn wir in unserem Podcast Kein Zelle der Demokratie über Kommunalrecht sprechen!
00:39:45: Bis dahin tschüss und auf Wiederhören!
00:39:47: Auf Wiederhauen tschüß!
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